Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten. Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif.

In den OP-Kostenschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Operationen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen versichert sind. Eine Leistungsübersicht sowie Beispiele von versicherten Operationen finden Sie in unserem Artikel Wofür leistet AGILA im OP-Kostenschutz? Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen des vereinbarten Leistungslimits enthalten. 

Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:

  • OP-Kostenschutz 24: bis zu ein Monat am Stück
  • OP-Kostenschutz und OP-Kostenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück

Wichtig

Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich. Wie Sie Rechnungen einreichen können, erklären wir Ihnen in unserem Artikel Wie funktioniert die Rechnungsabwicklung bei AGILA? Bitte beachten Sie, dass die dort erwähnte Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).