In unseren Tarifen Tierkrankenschutz 24, Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv für Hunde mit Stand älter als 03/2021 und in allen Tierkrankenschutz Tarifen für Katzen gilt: Die einmal erhöhte Versicherungssumme bleibt immer bestehen, sie sinkt also nicht wieder, wenn Sie im darauffolgenden Versicherungsjahr Rechnungen einreichen.

In den Tierkrankenschutz Tarifen für Hunde mit Stand ab 03/2021 gilt: Wenn Sie bereits einen Leistungszuwachs erhalten haben und danach in mindestens zwei aufeinander folgenden Jahren wieder Leistungen in Anspruch nehmen, reduziert sich die jährliche Versicherungssumme ab dem dritten Jahr um den Betrag der letzten Erhöhung.

Übrigens kann sich die jährliche Versicherungssumme grundsätzlich unendlich weiter erhöhen, es gibt keine Höchstgrenze.