Hallo,
ja, leider hat Ihr Nachbar Recht, auch wenn Sie ländlich wohnen.
◾Dem Grunde nach ist heute nur noch gelegentliches und vereinzeltes Bellen tagsüber erlaubt (AG Düsseldorf, DWW 1989, 365). Insgesamt dürfen Hunde täglich nicht länger als 30 Minuten bellen und nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen (OLG Köln, VersR 1993, 1242).
◾Anhaltendes Hundegebell ist während der Ruhezeiten (13.00 – 15.00 Uhr und 22.00 – 6.00 Uhr) grundsätzlich unzulässig.
◾Auch Wachhunde dürfen die Anwohner nicht übermäßig in der Nachtruhe belästigen (OLG Düsseldorf, 5 Ss 170/90).
◾In Mischgebieten kann das Halten von mehr als einem Hund im Freien bauplanungsrechtlich unzulässig sein (VGH Mannheim, 5 S 2771/02).
Was ist aber die Rechtsfolge, wenn ein Hund nachweislich zu viel bellt? Muss sich dann der Hundehalter zwangsläufig von seinem Hund trennen?
Nein, das ist die gute Nachricht für alle Hundehalter. Zunächst steht es im Ermessen des Hundehalters zu regeln, wie er im Einzelfall für Ruhe sorgt. Diese Möglichkeiten beginnen mit der besseren Schulung und Beaufsichtigung, der zeitweisen anderweitigen Unterbringung und können auch mit der Abschaffung des Tieres enden. In jedem Fall kann aber vom Hundehalter nicht der Ausschluss jeglichen Bellens verlangt werden.
Herzlichst
Ihre Gabriele Holz