Hundeverordnung

In Deutschland werden, je nach Bundesland, einige Hunderassen als besonders gefährlich eingestuft. Für diese Hunde gelten bestimmte Auflagen, zum Beispiel eine Melde- und Versicherungspflicht, die in einer meist so genannten "Hundeverordnung" festgehalten ist. Im Volksmund geläufig ist für diese Gesetze weiterhin auch der Ausdruck "Kampfhundeverordnung".

In einigen Bundesländern gilt die Versicherungspflicht grundsätzlich für alle Hunde. Wir haben Ihnen in einem übersichtlichen PDF die Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer zusammengefasst. Zudem finden Sie hier eine Deutschlandkarte für einen groben Überblick der Regelungen zur Hundehaftpflicht in den einzelnen Bundesländern. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Hundes direkt bei den zuständigen Behörden über die jeweiligen Bestimmungen in Ihrem Bundesland.

Für das Bundesland Baden-Württemberg gilt die „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde“, welche zuletzt im Jahr 2021 geändert wurde.

Für das Bundesland Bayern gilt § 37 „Halten gefährlicher Tiere“ des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, welches zuletzt im Jahr 2023 geändert wurde. Zusätzlich gilt die „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“, welche zuletzt im Jahr 2002 geändert wurde.

Für das Bundesland Berlin gilt das „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin“, welches zuletzt im Jahr 2023 geändert wurde.

Für das Bundesland Brandburg gilt die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“, welche zuletzt im Jahr 2024 geändert wurde.

Für das Bundesland Bremen gilt das „Gesetz über das Halten von Hunden“, welches zuletzt im Jahr 2022 geändert wurde.

Für das Bundesland Hamburg gilt das „Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden“, welches zuletzt im Jahr 2012 geändert wurde.

Für das Bundesland Hessen gilt die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“, welche zuletzt im Jahr 2022 geändert wurde.