Hallo Michaela,
in NRW brauchen Sie für Ihren Hund keinen Hundeführerschein. Das ist in jedem Bundesland anders geregelt. Man braucht einen in Schleswig Holstein und Niedersachsen. In NRW gilt die 20/40 Regelung. Das bedeutet, dass Halter von Hunden über 20 kg u/o 40 cm Stockmaß einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Wo man den machen kann, ist beim Ordnungsamt zu erfragen. Aber ein Mini-Yorkshire fällt ja eindeutig nicht unter diese Regelung.
Also, ein Hundeführerschein ist für Sie freiwillig, kann aber durchaus bei einigen Versicherungen Beitragskosten sparen und in einigen Städten ist die Hundesteuer ermäßigt. Ob das bei Ihnen der Fall ist, müssten Sie erfragen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße
Sabine Busch
www.mobile-hundeschule-hinterland.de