Hallo, in Brandenburg stehen Hunde & Mischlinge folgender Rassen auf der Liste: Gruppe 1 American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Und in Gruppe 2 diese Rassen: Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.
Da es zu dem Hund anscheinend keine genauen Angaben gibt, was die Eltern waren, kann es aufgrund seines Äußeren durchaus sein, daß das zuständige Ordnungsamt den Hund als "Listenhund" einstuft. Das Aussehen des Hundes würde solch eine Entscheidung ihn z.B. als Am. Staff. - Mix einzustufen, durchaus hergeben.
Dann müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen um ihn halten zu dürfen. Alle Bestimmungen dazu finden sie hier: http://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211875
Wenn sie die Bedingungen erfüllen, würde ich ihnen empfehlen sich im Vorfeld mit dem zuständigen Ordnungsamt ihrer Stadt/Gemeinde in Verbindung zu setzen um ggf weitere Anforderungen zur Haltung abzuklären.
Ggf. kann auch ein Gentest verlangt werden.
Ich hoffe ich konnte ihnen ein klein wenig weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen Sabine Kutschick
zertifizierter Hundetrainer/Verhaltensberater IHK/BHV