Allgemeines
klaudiy schrieb am 27.01.2012
in juli habe ich meine damals(6mon.alte) boxermix hundin angemeldet.
bei der rassenschätzung wurde fest gestellt das meie Hündin ein Staffordmix ist, und somit ein Listenhund, hier für muß eine Hundhalte Erlaubnis vorliegen.
3wochen später bekamm ich vom Ordnungsamt eine Anfrage bezüglich der Chipnr., einen Monat später ein weiteres Schreiben bezüglich der Haftpflicht-Versicherungsnr., meinen pflichten habe ich erfühlt und alles eingereicht!
zwischen den habe ich mich jahren habe ich mich telefonisch nochmals beim Ordnungsamt &Sicherheitsbehörde gemeldet, um mich über einen Aufenthalt in Berlin mit Hund zu informieren, da ich Bekannte in Berlin besuchen wollte. Da ich bis dahin noch keine E,ndkültige Hundehalteerlaubnis hatte, ohne Ausweis auserhalb von Hessen,das habe ich mich nicht getraut. meine kl.hängt sehr an mir,deshalb sie irgendwo lassen od. ohne sie fahren, kamm nicht in frage!
Die Beamtin war ganz änsetz darüber, dass ich noch keinen Ausweis hatte, weiterhin das mir frühstens Anfang des Neuen Jahres die schriftliche Hundehalteerlaubnis zugestellt werden kann.
Kurz danach erhielt ich ein Schreiben in dem mir die Halteerlaubnis nicht gestattet werden kann, da mein Führungszeugnis einen Eintrag enthält.
wir haben mitlereweile ende januar und durch die zeit ist ein leben ohne die kleine für mich unvorstellbar geworden
mein führungszeignis ist nicht 'sauber' und der hund ist gerade12monate alt geworden,das bedeutet ,das wesenstest noch nicht vorliegt!besteht hier ein möglichkeit,das ich nicht als halter(umgemeltet worden)sondern als hundeführer seien könnte?
was kann ich tuhn?
bei der rassenschätzung wurde fest gestellt das meie Hündin ein Staffordmix ist, und somit ein Listenhund, hier für muß eine Hundhalte Erlaubnis vorliegen.
3wochen später bekamm ich vom Ordnungsamt eine Anfrage bezüglich der Chipnr., einen Monat später ein weiteres Schreiben bezüglich der Haftpflicht-Versicherungsnr., meinen pflichten habe ich erfühlt und alles eingereicht!
zwischen den habe ich mich jahren habe ich mich telefonisch nochmals beim Ordnungsamt &Sicherheitsbehörde gemeldet, um mich über einen Aufenthalt in Berlin mit Hund zu informieren, da ich Bekannte in Berlin besuchen wollte. Da ich bis dahin noch keine E,ndkültige Hundehalteerlaubnis hatte, ohne Ausweis auserhalb von Hessen,das habe ich mich nicht getraut. meine kl.hängt sehr an mir,deshalb sie irgendwo lassen od. ohne sie fahren, kamm nicht in frage!
Die Beamtin war ganz änsetz darüber, dass ich noch keinen Ausweis hatte, weiterhin das mir frühstens Anfang des Neuen Jahres die schriftliche Hundehalteerlaubnis zugestellt werden kann.
Kurz danach erhielt ich ein Schreiben in dem mir die Halteerlaubnis nicht gestattet werden kann, da mein Führungszeugnis einen Eintrag enthält.
wir haben mitlereweile ende januar und durch die zeit ist ein leben ohne die kleine für mich unvorstellbar geworden
mein führungszeignis ist nicht 'sauber' und der hund ist gerade12monate alt geworden,das bedeutet ,das wesenstest noch nicht vorliegt!besteht hier ein möglichkeit,das ich nicht als halter(umgemeltet worden)sondern als hundeführer seien könnte?
was kann ich tuhn?