Akolawole
schrieb am 02.07.2013
Sehr geehrte Frau Kaya,der Regionalausschuss besche4ftigt sich seit mereerhn Jahren immer wieder mit den Forderungen einiger Anwohner, auf den Deichstradfen Tempo 30 anzuordnen mit der Begrfcndung, die Fahrzeuge wfcrden auf diesen engen Stradfen zu schnell fahren. Deshalb wurden mehrfach Messungen in den Vier- und Marschlanden durch die Polizei vorgenommen, so auch auf dem Neuengammer Hausdeich. Sie haben aus- nahmslos belegt, dass es hier keine Auffe4lligkeiten bezfcglich fcberhf6hter Geschwindikeit gegeben hat, die Durchschnittsgeschwindigkeit im Neuengammer Hausdeich lag in der Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr in beiden Fahrtrichtungen bei 40 km/h. Darfcber hinaus sei die Unfallhe4ufigkeit unauffe4llig, so die Polizei. Aus Sicht des Polizeikommissariats 43 gibt es keine sachliche Notwendigkeit, den Forderungen der Anwohner zu entsprechen so die Stellungnahme der Polizei, die allein berechtigt ist, Anordnungen ffcr den Stradfenverkehr zu treffen.Sollte sich nach Ihrer Meinung in letzter Zeit die Verkehrssituation in Ihrem Bereich wesentlich vere4ndert haben, kf6nnen Sie eine Eingabe an die Bezirksversammlung richten. Diese wird dem Polizeikommissariat zur Stellungnahme vorgelegt, die Ihnen dann von der Bezirksversammlung fcbermittelt wird.Mit freundlichen GrfcdfenPeter GabrielBezirksabgeordneter undMitglied im Regionalausschuss