Hund hat Postboten gebissen. Was nun?

Aggressivität
Otto 0. schrieb am 08.06.2015
Als sich mein Mann heute morgen mit dem Postboten, der an unserer Tür geklingelt hat unterhielt, rannte unser Hund blitzschnell zur Tür. Erst an mir vorbei und dann an meinem Mann vorbei und zwickte den Postboten ins Bein.
Wenn fremde menschen an der Tür klingen verhält sich unser Hund häufiger so, dass er zur Tür rennt und bellt. Wir schicken ihn dann normalerweise in sein Bett und gut ist es. Aber heute war er einfach zu schnell .....

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen wir zu rechnen haben weiß ich. Der Postbote wurde von uns erstversorgt und wollte noch heute zur Auffrischung der Tetanusimpfung zum Arzt.

Von Anzeige war bisher keine Rede. Müssen wir nun damit rechnen, dass das ordnungsamt eingeschaltet wird und der Hund einen Test machen muss?

Wenn ja. Was wird dann in einem solchen Wesenstest verlangt? - Und was, wenn er den Wesenstest nicht besteht, da es auch Hund gibt, mit welchen er sich nicht verträgt?


Ich bin - gelinde gesagt - in Panik und bitte Sie dringend um Rat!

Danke schon jetzt.
3 Antworten
Hallo, wenn der Postbote sich in ärztliche Behandlung begeben hat, wird die Verletzungsursache (Hundebiss) dokumentiert. Damit ist der Fall aktenkundig.
Dies wird den zuständigen Behörden mitgeteilt. Sie werden Besuch/Post von einer Behörde bekommen. Dann können sie den Fall aus ihrer Sicht schildern. Günstig wäre es, wenn sie derweil z.B. Maßnahmen getroffen haben um in Zukunft solchen Zwischefällen vorzubeugen und dies den Behördenmitarbeitern zeigen können. Vielleicht ein Kinderschutzgitter vor der Tür, damit der Hund nicht nocheinmal durchflutschen kann.
Arbeiten sie daran, dass der Hund, wenn es klingelt generell nicht mehr zur Tür läuft, sondern seinen Platz aufsucht.
Vorteilhaft ist auch, wenn sie einen Hundeführerschein /Begleithundeprüfung vorweisen können.
Es liegt im Ermessen der Behörde Auflagen zu erteilen. Dies entscheiden die Mitarbeiter vor Ort. Hier hängt wirklich viel davon ab, wie sie und der Hund sich während des Besuches präsentieren, wie hundefreundlich der Mitarbeiter ist und ob der Arbeitgeber des Postboten Anzeige erstattet.

Sollte ein Wesenstest gefordert werden, hängt es von ihrem Wohnort ab, welche Anforderungen gestellt werden.
Au dieser Seite finden sie als Beispile die Testbedingungen des Landes Thüringen.
http://www.landestieraerztekammer-thueringen.de/index.php/kammer-und-struktur/kammerversammlung/cat_view/54-tiergefahrengesetz

Rechtlichen Beistand finden sie z.B. bei auf hundeangelegenheiten spezialisierten Anwälten. Adressen finden sie z.B. hier: http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/hunderecht.php

Mit freundlichen Grüßen Sabine Kutschick
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Otto 0. | Fragesteller/in
schrieb am 09.06.2015
Danke für die schnelle Antwort! - Wir arbeiten daran, dass der Hund nicht mehr zur Tür rennt, sondern auf seinen Platz. Gibt es hier Tricks, wie der Hund dies effektiv lernen kann? Wir schicken ihn, wenn es klingelt zu seinem Platz. Wenn er dort ist erhält er ein Leckerchen und ein Lob. Erst dann wird die Türe geöffnet. Die Tür wird auch nicht mehr geöffnet, bevor nicht die Flurtüre zu ist.

Otto 0808
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Hallo, so wie sie es schildern sind sie auf dem richtigen Weg. Die Türklingel soll für den Hund zum Signal werden für: es klingelt - ich gehe auf meinen Platz und bekomme etwas tolles.
Das machen sie völlig richtig. Er wird es schnell lernen.
Ich drücke ihnen die Daumen, dass allles halbwegs glimpflich abläuft und sie nicht all zu viele Unannehmlichkeiten bekommen.

Mit freundlichen Grüßen Sabine Kutschick
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