Hund soll Grundstücksgrenze im Garten akzeptieren

Mangelnder Gehorsam
Elke G. schrieb am 22.10.2012
Machen Sie Angaben zu Ihrem Hund:

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Rasse: Jack Russell-Chihuahua Mix

Geschlecht: weiblich

Alter: 11 Monate

kastriert: ja



Geben Sie Details zu Ihrer Frage an:

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Unser Garten ist zum Nachbargrundstück nicht eingezäunt, dabei soll es auch bleiben. Um unserer Hündin beizubringen, die Grenze nicht zu überschreiten, haben wir mit einem Stück Baustahlmatte, ca. 30cm hoch, den Weg zum Nachbargarten versperrt. Sobald sich Paula dem Zaun näherte und Anstalten machte, hinüberzuspringen ( kein Hindernis für diesen Hund!), erfolgte ein scharfes "NEIN". Kehrte sie brav um, gab es ein dickes Lob. Solange wir in Sichtweite sind, setzt sich unser Hund zwar vor den Zaun, kehrt dann aber allein um. Aber wehe! sie fühlt sich unbeobachtet - schwupps, wird das Nachbargrundstück untersucht. Auf Rückruf kommt sie angerannt, ab ins Haus und in ihr Körbchen. Das "schlechte Gewissen" sieht man ihr an! Wie können wir dieses unerwünschte Verhalten entgültig abstellen?
1 Antwort
Hallo Frau Grueber,

 

dass Hunde eine imaginäre Grundstücksgrenze anerkennen sollen, die wir in unseren Köüfen haben, ist sehr viel verlangt. Fast ebenso viel verlangt ist es, einen Hund daran zu hindern, über einen niedrigen Zaun zu springen, wenn dahinter enorm interessante Dinge auf den Hund warten.

 

Ein endgültiges Abstellen des Verhaltens ist nur zu erreichen, indem Sie einen hohen Zaun zum Nachbargrundstück bauen. Dinge wie unsichtbare Zäune, die dem Hund beim Übertreten der Grenze einen Stromschlag versetzen, sind tierschutzwidrig.

 

Das schlechte Gewissen, das Sie bei Ihrem Hund zu erkennen meinen, ist kein schlechtes Gewissen wie wir Menschen es kennen. Vielmehr spiegelt Ihr Hund Ihnen hier sehr gut Ihre Reaktion wieder: Sie scheinen ärgerlich zu sein, und Ihr Hund versucht mit dem Verhalten, das übrigens oft und fälschlicherweise als schlechtes Gewissen interpretiert wird, Ihren Ärger zu verringern und Sie milde zu stimmen.

 

Viele Grüße,

Stefanie Ott
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