Kosten, die AGILA nicht übernimmt, sind beispielsweise:

  • über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden
  • Schäden, die auf besonders gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind
  • Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckungsakt. Ausnahme: Im Haftpflichtschutz Exklusiv übernimmt AGILA auch Schäden, die durch ungewollten Deckakt entstehen
  • Schäden an mitversicherten Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen
  • Strafen und Bußgelder