Die Tierhaltung in einer Mietwohnung kann sich zuweilen schwierig gestalten, denn nicht jeder Vermieter nimmt Mieter, die ihre Tiere mitbringen, mit Begeisterung auf. Möchten Sie ein Haustier in einer Mietwohnung halten, muss dies in der Regel erlaubt oder zumindest mit dem Vermieter abgesprochen werden. Eine Ausnahme stellen Kleintiere dar.
Als Kleintiere werden in der Regel Tiere bezeichnet, die in einem geschlossenen Behältnis untergebracht sind und daher keine Schäden an der Mietwohnung hinterlassen können. Hamster, Meerschweinchen und Mäuse werden beispielsweise als Kleintiere angesehen. Tierhalter, die eine Haftpflichtversicherung für ihre Haustiere abgeschlossen haben, können den Tierhalter möglicherweise besser überzeugen, die Tierhaltung in der Mietwohnung zu erlauben. Jüngere Rechtsprechung hat das bereits bestätigt.
Mietsachschäden durch Haustiere - der Tierhalter haftet
Das Halten von Haustieren in einer Mietwohnung stellt auch für den Tierhalter selbst ein Risiko dar. Denn als Tierhalter kann man für alle Schäden, die das Tier verursacht, haftbar gemacht werden. Für Mietsachschäden, die durch Haustiere verschuldet wurden, kann daher der Tierhalter zur Verantwortung gezogen werden. Wenn Ihr Hund beispielsweise Türen zerkratzt, an der Tapete gescharrt oder Türgriffe zerkaut hat, dann müssen Sie als Tierhalter für diese Schäden mit Ihrem privaten Vermögen aufkommen. Um sich bei der Tierhaltung in einer Mietwohnung vor einer hohen finanziellen Belastung zu schützen, sollten Tierhalter daher eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abschließen. Im Idealfall sollten Mietsachschäden mitversichert sein.
Tierhalterhaftpflicht abschließen
Die Schäden, die durch Katzen verursacht werden, werden in der Regel durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Das gilt jedoch nicht für Hunde. Hundehalter benötigen eine spezielle Tierhalterhaftpflicht für Hunde, wenn sie sich ausreichend absichern möchten.