Wenn die eigene Katze einen Unfall verursacht, haftet in vielen Fällen der Tierhalter für alle Kosten, die dadurch entstehen. Ein Unfall durch eine Katze kann beispielsweise zustande kommen, wenn die Samtpfote vor ein Auto rennt und der Fahrer auszuweichen versucht. In einen Unfall durch eine Katze kann aber auch ein Radfahrer verwickelt werden: Die Katze tritt unerwartet aus einem Gebüsch am Straßenrand, der vorbeikommende Radfahrer muss ausweichen, stürzt und verletzt sich. Durch einen solchen Unfall können für den Tierhalter hohe Folgekosten entstehen, wenn der Geschädigte Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verlangt.
Autounfall mit Katze - Fahrer kann eine Teilschuld erhalten
Bei einem Autounfall, der durch eine Katze verursacht wird, stellt sich häufig die Schuldfrage. Grundsätzlich sind Katzen unberechenbar und können, wenn sie Freigänger sind, von ihren Haltern nicht rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Kommt es zu einem Unfall durch eine Katze, weil das Tier vor ein Auto läuft, wird hierfür häufig trotzdem der Tierhalter haftbar gemacht. Eine Teilschuld kann dem Autofahrer zumeist nur dann angelastet werden, wenn diesem nachgewiesen werden kann, dass er zu schnell gefahren ist. Welches Urteil tatsächlich gefällt wird, hängt vom Einzelfall ab.