Hundehalter, die Finnland mit Hund bereisen möchten, müssen einige Einreisebestimmungen berücksichtigen. Grundsätzlich gilt Finnland als hundefreundliches Land. Die Einreisebestimmungen von Finnland entsprechen weitgehend den Bestimmungen der EU. Diese setzen voraus, dass der Tierhalter einen gültigen EU-Heimtierausweis mit sich führt. Dieser gibt Auskunft über den Halter, das Tier, erfolgte Impfungen und die Kennzeichnungsnummer. In der Regel wird der Ausweis für Haustiere von einem autorisierten Tierarzt oder einer damit beauftragten Behörde ausgestellt. Im EU-Heimtierpass ist auch die für die Reise nach Finnland notwendige Tollwutimpfung vermerkt. Der Hund muss außerdem durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.  Muss eine Kennzeichnung erstmalig vorgenommen werden, dann ist der Mikrochip Pflicht.

Einreise mit dem Hund nach Finnland - Tollwutimpfung

Eine Einreise mit dem Hund nach Finnland ist nur dann möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Tier gegen Tollwut geimpft worden ist. und diese Impfung noch gültig ist. Der Zeitpunkt der Impfung muss mindestens 21 Tage vor Reiseantritt liegen. Die Frist einer reinen Auffrischungsimpfung kann davon abweichen. Wer Finnland mit Hund bereisen möchte, sollte darauf achten, dass die Tollwutimpfung im EU-Heimtierausweis korrekt dokumentiert wird. Welpen unter drei Monaten werden in der Regel nicht gegen Tollwut geimpft und können nur unter bestimmten Umständen nach Finnland einreisen.

Einreisebestimmungen für Hunde in Finnland - Besonderheiten Eine

Besonderheit der Einreisebestimmungen für Hund nach Finnland ist, dass die Tiere gegen Fuchsbandwürmer behandelt werden müssen. Die Behandlung des Hundes muss 24 bis 120 Stunden vor der Reise erfolgen. Die Verabreichung des entsprechenden Medikaments muss genau wie die Tollwutimpfung tierärztlich im Heimtierausweis dokumentiert werden. 

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