Viele Hundehalter möchten auch im Urlaub nicht auf ihren Vierbeiner verzichten und reisen am liebsten mit diesem gemeinsam. Estland ist ein schönes Ziel für einen Urlaub mit dem Hund. Damit der Aufenthalt reibungslos verläuft, sollten Halter die Einreisebestimmungen für Hunde nach Estland berücksichtigen, die den allgemeinen EU-Richtlinien entsprechen.
Einreisebestimmungen für Hunde nach Estland
Für einen Urlaub mit Ihrem Vierbeiner in Estland müssen Sie einen EU-Heimtierausweises mitführen, in dem die nachfolgenden Merkmale eingetragen sind. Wurde Ihr Hund nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet, so benötigt er einen Mikrochip. Für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnet worden sind, ist eine lesbare Tättowierung ausreichend. Zusätzlich müssen Sie bei einer Einreise mit Ihrem Hund nach Estland nachweisen, dass der Vierbeiner eine gültige Impfung gegen Tollwut hat. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht länger als ein Jahr her sein. Beachten Sie, dass Hunde erst ab einem Alter von drei Monaten geimpft werden dürfen. Die Einreisebestimmungen für Hunde nach Estland sehen keine Einschränkung für bestimmte Hunderassen vor. Grundsätzlich dürfen Hundehalter daher mit Hunden aller Rassen einreisen, ohne bestimmte Regelungen berücksichtigen zu müssen.
Hundeversicherungen sind auch im Urlaub wichtig
Wer Ferien mit seinem Hund im Ausland machen möchte, darf die richtige Absicherung nicht vernachlässigen. Versicherungen wie eine Hundekrankenversicherung, eine Hunde-OP-Versicherung und eine Hundehaftpflichtversicherung leisten auch im Urlaub gute Dienste, falls dem Vierbeiner etwas passiert oder er einmal einen Schaden anrichtet.