Hunde brauchen ihre Krallen, um sich auf verschiedenen Untergründen sicher und schnell fortbewegen zu können. Viele Hundehalter wissen zwar, dass die Krallen für den Hund äußerst wichtig sind, aber sie fürchten auch, dass sie Schäden am Bodenbelag verursachen könnten, beispielsweise das Parkett zerkratzen. Wenn Hunde den Fußboden beschädigen, entstehen zum Teil beträchtliche Kosten.

Welche Kosten können durch zerkratztes Parkett entstehen?

Wenn Hunde das Parkett zerkratzen, können dadurch Kosten in unterschiedlicher Höhe entstehen. Handelt es sich um hochwertiges, dickes Parkett und sind die Kratzer durch die Hundepfoten nur oberflächlich, dann ist es in der Regel möglich, den Boden abzuschleifen. Anschließend wird der Boden versiegelt und sieht aus wie neu. Handelt es sich jedoch um tiefere Kratzer und ist der Bodenbelag so beschädigt, dass er durch das Abschleifen nicht gerettet werden kann, muss er eventuell komplett ausgetauscht werden. Je nach Bodenfläche und Qualität des Parketts können dabei sehr hohe Kosten entstehen.

Kommt die Versicherung für Schäden am Bodenbelag auf?

Wenn Hunde das Parkett zerkratzen, kann dies Teil der Versicherungsleistung im Rahmen einer Hundehalterhaftpflicht sein. Unter der Bezeichnung "Mietsachschäden" werden innerhalb der Hundehaftpflicht alle Schäden zusammengefasst, die der Hund an gemieteten Wohnungen oder anderen privat genutzten Mietsräumen verursacht. Das heißt, wenn Hunde das Parkett kaputt machen, kommt die Versicherung dafür auf. Allerdings sollten Hundehalter wissen, dass Schäden, die durch Verschleiß oder dauerhafte Beanspruchung entstehen, nicht im Rahmen einer Hundehaftpflichtversicherung abgesichert sind. Wenn Hunde das Parkett zerkratzen und der Auslöser eine einmalige Angelegenheit ist, kann es sich dagegen um einen Versicherungsfall handeln. Im Idealfall sichern sich Besitzer gegen Mietsachschäden mittels einer Hundehaftpflicht frühzeitig ab. In jedem Fall sollten sich Hundehalter vorab bei dem Versicherer erkundigen, welche Schäden genau versichert sind.

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