Was muss beachtet werden?
Sich ein Haustier anzuschaffen, ist immer eine folgenschwere Entscheidung und sollte vorher gründlich überdacht werden. Vor allem, wenn Sie sich entscheiden, einen Hund aus einem Tierheim zu holen. Besondere Vorsicht gilt bei Hunden aus ausländischen Tierheimen.
Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:
- Ist das Tierheim seriös?
- Wie werden die Tiere dort behandelt und gehalten? Hier ist es sinnvoll, sich vor der Adoption des Hundes auf jeden Fall einen Einblick vor Ort zu verschaffen.
- Ist der Hund gesund oder sind bereits Krankheiten bekannt?
Besonders zu beachten ist außerdem:
- Der Hund muss mit einem Mikrochip ausgestattet sein.
- Er muss gegen Tollwut geimpft sein, wobei die Impfung mind. vier Wochen vor Ausreise vorgenommen werden muss, aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen darf.
- Es muss ein Heimtierausweis vorhanden sein, aus welchem die Daten, sprich Nummer des Chips sowie getätigte Impfungen ersichtlich sind.
Rechtzeitige Information und Bedenkzeit
Es ist auf jeden Fall wichtig sich schon vor der Adoption eines Hundes aus einem ausländischen Tierheim über alle Bestimmungen zu erkundigen, um Komplikationen zu vermeiden. Gut wäre es auch, sich mit der Tierheimleitung zusammenzusetzen, um alle möglichen Fragen durchzugehen. Bedenken Sie bitte, dass die Entscheidung, einen Hund aufzunehmen, nicht leichtfertig getroffen werden sollte.
Bestimmungen sind wichtig und unumgänglich
Bei Hunden aus den EU-Ländern Irland, Malta, Schweden und in Großbritannien, ist es erforderlich, vor der Einreise des Hundes nach Deutschland eine Antikörperbestimmung durchzuführen. Bei Einfuhren aus sogenannten Drittländern wie zum Beispiel Australien und Hongkong, muss zuvor noch eine Reisegenehmigung erteilt werden, damit das Tier ausgeführt werden darf. Falls Sie einen Hund aus einem Land, das nicht zur EU gehört und nicht als Drittland gelistet ist, mitnehmen wollen, muss zusätzlich zum Mikrochip die Wirksamkeit der Antikörperimpfung in einem, in der EU zugelassenen, Labor überprüft sowie nachgewiesen werden. Falls Sie eine Sicherheitsmaßnahme missachten, drohen Ihnen erhebliche Konsequenzen. Das Tier kann auf Ihre Kosten zurückgesendet werden oder wird einer Quarantäne unterzogen. Gewisse Rassen, wie zum Beispiel Pitbull-Terrier oder Staffordshire-Terrier, werden in Deutschland als potenziell gefährlich eingestuft. Hier wird es problematisch, da das „Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz“ die Einfuhr gefährlich eingestufter Hunde verbietet.