Nicht nur Sie beschäftigen sich wahrscheinlich immer mehr mit dem Thema, was im eigenen Essen enthalten ist. Das als Familienmitglied angesehene Haustier wird in dieser Überlegung auch immer häufiger ein Aspekt. Wichtig ist das Hinterfragen von Inhaltsstoffen aber nicht nur aus ideologischen Gründen, sondern auch durch Unverträglichkeit des Tieres, denn nicht selten verträgt ein Hund kein Frischfleisch oder die Haut des Tieres reagiert mit Schuppenbildung auf Trockenfutter.

Arten von Hundefutter

Was in einem Hundefutter enthalten ist, hängt vor allem davon ab, um was für eine Art von Futter es sich handelt. Dabei können im Allgemeinen die drei folgenden Gruppierungen unterschieden werden:

  • Alleinfutter
  • Ergänzungsfutter
  • Mineralfutter

Das Alleinfutter zeichnet sich dadurch aus, dass es enthält, was ein Hund täglich braucht, wodurch keinerlei Mängelerscheinungen entstehen dürfen. Entsprechend des Alters und der Hundeart erfolgt dann zum Beispiel eine Unterteilung in Junior- oder Seniorfutter. Die Gruppe zwei besticht dadurch, dass mindestens ein Einzelfuttermittel hinzugefügt wurde, um ein spezielles Bedürfnis abzudecken. Das Mineralfutter stellt im Grunde dann noch eine Erweiterung des Ergänzungsfutters dar. Mit Spurenelementen, wie Zink, Mangan und Jod sowie Mengenelementen, wie Kalium, Magnesium und Natrium, sind hier vor allem anorganische Bestandteile enthalten.

Gibt es Richtlinien für Hundefutter?

Die gute Nachricht für Sie ist, dass es ein Futtermittelgesetz gibt, welches Herstellern genau vorschreibt, was und was nicht in einem Hundefutter enthalten sein darf, um die Gesundheit eines Tieres nicht zu gefährden. Sorgsam sollten Sie dennoch bleiben, denn Kontrollen sind nicht immer übergreifend zu realisieren, wodurch es auch immer wieder Produkte von schwarzen Schafen auf den Markt schaffen.

Kategorische Unterteilung von Inhaltsstoffen

  • Kategorie 1: Getötete Tiere aus Heim, Zirkus und Zoo; Versuchstiere, Tiere mit übertragbaren Krankheiten, BSE-Risikomaterial, Küchenabfälle
  • Kategorie 2: Schlachttiere, die nicht zum Zweck des menschlichen Verzehrs geschlachtet wurden z. B. Eizellen, Embryonen, Föten oder abgestorbene Küken; sowie Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die Tierarzneimittelrückstände aufweisen; Gülle, Magen-Darm-Inhalte
  • Kategorie 3: Alle Materialien, die für den Menschen nicht genutzt werden dürfen, z.b Kauartikel, wie Horn, Euter, Huf, Geschlechtsteile, Haut, Blasen; Blut, das nicht von Wiederkäuern ist

Alle angeführten Materialien der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht im Tierfutter enthalten sein und müssen verbrannt werden, was im Falle der ersten Kategorie jedoch nicht einmal in einer Bio-Gasanlage geschehen darf. Alle als K3-Matierialien bezeichneten Inhaltsstoffe gelten zwar für den Menschen nicht mehr als genusstauglich, können jedoch Bestandteil eines Hundefutters sein.

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