- Übernahme bis zum 4-fachen Satz der GOT
- Übernahme von Nachbehandlungskosten
- Bis zu 100 % Kostenübernahme
- Freie Tierarzt- und Klinikwahl
- kurze Wartezeit
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Wir helfen Ihnen gern, die perfekte Absicherung für Sie und Ihren Vierbeiner zu finden. Lassen Sie sich in unserem Chat beraten oder rufen Sie uns an unter +49 511 712 80 860.
Wir schützen Sie und Ihren Hund vor hohen Tierarztrechnungen. Bereits 500.000 Menschen vertrauen auf unsere Tierversicherung. Überzeugen auch Sie sich von unseren starken Leistungen und Services.
Mit dem OP-Kostenschutz sind Sie für chirurgische Eingriffe Ihres Vierbeiners unter Narkose sowie die dazugehörige Nachbehandlung abgesichert. Nicht erstattungsfähig sind alle Behandlungen, die kein chirurgischer Eingriff oder dessen Nachbehandlungen sind. Zusätzlich ausgeschlossen sind die Kosten für Kastration/Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Geburtshilfe sowie Prothesen des Bewegungsapparates.
Eine Ausnahme ist der OP-Kostenschutz Exklusiv für Hunde & Katzen: Dort übernehmen wir für Verträge mit Stand ab 02/2020 (Katzen) bzw. 05/2022 (Hunde) auch die Kosten für eine zur OP gehörige Diagnostik am Vortag.
*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.
Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
Da die Versicherungssprache nicht immer so leicht zu verstehen ist, möchten wir Ihnen an dieser Stelle die genannten Ausschlüsse noch einmal genauer erklären:
In den OP-Kostenschutz Tarifen von AGILA sind Sie gegen medizinisch notwendige, chirurgische Eingriffe Ihres Vierbeiners unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) sowie die dazugehörige Nachbehandlung abgesichert. In den Tarifen mit Stand ab 05/2022 gilt eine Wartezeit von einem Monat, in älteren Tarifen sind es drei Monate. Operationen, die aufgrund eines Unfalls oder Verkehrsunfalls notwendig sind, bezahlen wir direkt ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit.
Wir werden oft gefragt, worin sich unsere Tierkrankenschutz Tarife zu den reinen OP-Kostenschutz Tarifen unterscheiden. Die Erklärung ist ganz einfach. Im Prinzip kann man die Tarifvarianten mit der privaten KFZ-Versicherung vergleichen: Es gibt die „Teilkaskoversicherung“ – unseren OP-Schutz – und die „Vollkaskoversicherung“ – den Tierkrankenschutz.
Der OP-Kostenschutz ist eine gute Absicherung für den meist sehr teuren Fall der Fälle: Ihr vierbeiniger Liebling muss operiert werden und benötigt im Anschluss womöglich noch Nachbehandlungen wie z.B. Physiotherapie. Mit dem OP-Kostenschutz stehen Sie dann auf der sicheren Seite, denn Sie können sich ganz in Ruhe um die Genesung Ihres Tieres kümmern, ohne sich auch noch um das Finanzielle Sorgen machen zu müssen.
AGILA bietet aktuell drei verschiedene OP-Kostenschutz Tarife an. Alle beinhalten die Übernahme von chirurgischen Eingriffen unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen.
→ Eine genaue Leistungsübersicht sowie OP-Beispiele finden Sie hier.
WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass der OP-Kostenschutz tatsächlich nur für Operationen* und deren Nachbehandlungen aufkommt. „Normale“ Behandlungen, wie zum Beispiel eine Analbeutelentleerung oder diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen (auch wenn diese unter Narkose stattfinden), werden hier nicht erstattet.
*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.
Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt.
Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Diese Tarife eignen sich für alle Tierhaltenden, die eine Absicherung für jeden (medizinisch notwendigen) Tierarztbesuch wünschen.
Aktuell bieten wir hier drei verschiedene Tarifvarianten an. In allen werden Behandlungen, Vorsorgeleistungen und Operationen erstattet. Da in diesen Tarifen auch Operationen erstattet werden, wird kein zusätzlicher OP-Kostenschutz benötigt. → Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen im Tierkrankenschutz.
Leider können wir Ihnen die finale Entscheidung, welcher Tarif der Richtige für Sie sein wird, nicht abnehmen. Jedes Tier ist unterschiedlich und leider kann man im Voraus nicht abschätzen, wie krank oder gesund Ihr Liebling sein wird. Sind Sie ein sehr sicherheitsliebender Mensch? Dann wäre der Tierkrankenschutz womöglich die bessere Wahl für Sie. Reicht Ihnen jedoch eine Absicherung gegen die wirklich ernsten Fälle, könnte der reine OP-Kostenschutz ausreichen.
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Sie den Tarif nach Vertragsabschluss doch noch umstellen möchten, ist das unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Problem. Unter welchen Vorrausetzungen ein Tarifwechsel möglich wäre, erfahren Sie in unserem Artikel Kann ich meinen AGILA Tarif nachträglich verändern?
Die Abrechnung mit uns ist sehr unbürokratisch und einfach. Tierarztrechnungen können für alle Tarife in wenigen Sekunden über das Kundenportal auf der Website oder in der AGILA Kunden-App eingereicht werden. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach AGILA eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen.
Bitte achten Sie darauf, dass auf Rechnungen für Operationen und deren Nachbehandlung das Wort "Operation" oder "OP" vermerkt ist, damit die Rechnung bei uns korrekt erkannt und abgerechnet wird.
Verzichten Sie zudem komplett auf handschriftliche Hinweise und Vermerke auf der Rechnung! Bitte beachten Sie auch, dass jede Rechnung einzeln und pro versichertem Tier eingereicht werden muss. Sammelrechnungen für mehrere Tiere gleichzeitig können wir nicht bearbeiten.
Hier finden Sie weitere nützliche Tipps zur schnellen und unkomplizierten Einreichung von Rechnungen.
ACHTUNG: Für den OP-Kostenschutz 24 reichen Sie die Rechnung ausschließlich über das Kundenportal im Web, in der Kunden-App oder über folgendes Online-Formular ein: Rechnung einreichen OP-Kostenschutz 24
Eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt ist möglich, wenn dieser damit einverstanden ist. Die Tierarztpraxis kann die Rechnung am besten per E-Mail an
Die Rechnung wird innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet, wenn sie über die Kunden-App oder das Kundenportal eingereicht wurde. Reichen Sie die Rechnung über E-Mail oder Post ein, kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit dem Tierarzt gewünscht wurde, erhält dieser ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung.
Der Versicherungsbeitrag hängt davon ab, für welchen Tarif Sie sich entscheiden.
Hier finden Sie die drei Tarife unseres OP-Kostenschutzes für Hunde und Katzen im direkten Vergleich.
So haben Sie eine Übersicht aller Leistungen.
OP-Kostenschutz 24 | OP-Kostenschutz | OP-Kostenschutz Exklusiv | |
Versicherungssumme Operationen | 2.500 € | 5.000 € | unbegrenzt |
Kostenübernahme | 80% | 100% | 100% |
Kastration/Sterilisation | bei medizinischer Notwendigkeit | bei medizinischer Notwendigkeit | bei medizinischer Notwendigkeit |
Reisekostenerstattung | keine | keine | 50 % Erstattung der Kosten der gebuchten Reise; max. 2.000 € |
→ Berechnen Sie den individuellen Versicherungsbeitrag für Ihren Vierbeiner ganz einfach mit unserem oben angezeigten Tarifrechner.
Ihre Frage war nicht dabei? Lassen Sie sich in unserem Chat beraten oder rufen Sie uns an!