Tippgeber werdenin fünf einfachen Schritten

Melanie Müller
Dr. Melanie Müller
Team Vet Relations
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Sie haben noch Fragen oder Anregungen zum Tippgeber-Programm? Oder haben Sie generelle Anmerkungen zur Zusammenarbeit mit uns? Dann melden Sie sich gern über unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns an vets@agila.de.

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Hier können Sie die Tippgebervereinbarung direkt als PDF herunterladen und ausgefüllt sowie von Ihnen unterschrieben über unser Kontaktformular zurücksenden.

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Häufige Fragenzum Tippgeber-Programm bei AGILA

Ja, Sie dürfen empfehlen, mit welchem Versicherer Sie gern zusammenarbeiten oder uns auf Wunsch des Kunden sogar seine Kontaktdaten an uns weiterleiten. Sie dürfen jedoch Ihre Kundinnen und Kunden nicht  individuell zu auf den Vierbeiner zugeschnittene Tierkrankenversicherungen beraten und keine Anträge für sie ausfüllen. Halten Sie sich an diese Regeln, die Ihnen ja sogar Arbeit ersparen, so gelten Sie rechtlich als Tippgeber und fallen nicht in die Rolle eines Vermittlers.

Nein, Sie machen einfach, was Sie immer machen: Sie empfehlen AGILA, weil Sie gern mit uns zusammen arbeiten oder sogar selbst bei uns ein Tier versichert haben. Nur Vermittler müssen Tarifdetails kennen und die Kunden intensiv beraten. Das brauchen und dürfen Sie nicht.

Wenn Sie AGILA bereits empfehlen, müssen Sie kaum mehr tun. Sie brauchen nur eine Tippgeber-Vereinbarung von AGILA unterzeichnen und erhalten dann einen individuellen QR-Code von uns. Diesen können Sie ausgedruckt mitgeben oder als Aufsteller im Wartezimmer oder an der Anmeldung zu platzieren. Interessierte Kundinnen und Kunden scannen einfach den QR-Code und landen dann im Tarifvergleich. Schließen sie daraufhin einen Vertrag ab, erhalten wir eine Info darüber und Sie erhalten Ihre Tippgeber-Prämie.

AGILA zahlt bis zu 50 Euro für einen Tipp, der zu einem Abschluss führt. Hier können schnell 500 Euro und mehr im Jahr zusammenkommen. Damit lässt sich beispielsweise ein kleines Teamevent finanzieren. Besprechen Sie jedoch am besten kurz mit Ihrer Steuerberatung, ob Sie irgendetwas beachten müssen, wenn größere Summen zusammenkommen.

In einigen Berufsordnungen steht sinngemäß, dass es Tierärztinnen und Tierärzten nicht gestattet ist, für die Empfehlungen von Heilmitteln oder Geräten eine Vergütung oder sonstige Vergünstigungen zu fordern. An anderer Stelle heißt es in etwa, dass über Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Waren ähnlicher Art keine Werbevorträge zu halten und keine Gutachten oder Zeugnisse darüber auszustellen sind, die als Werbung dienen können. Von Versicherungen steht hier jedoch nichts. Einige Tierärztinnen und Tierärzte empfehlen z. B. CHECK24, die Eisbaumtabelle oder ähnliche Vergleichsportale. Aber diese sind auch nur bedingt neutral. 

Letztendlich ist es zum jetzigen Stand Ihre eigene Entscheidung, ob es Ihnen wichtiger ist, neutral zu sein oder mit Versicherungen zusammenzuarbeiten, mit denen es gut funktioniert. Wenn Sie von AGILA überzeugt sind, warum sollten Sie dies nicht weitergeben? Und ein kleiner Reminder: AGILA erfüllt seit Jahren alle Anforderungen der Tierärztekammer an Tierkrankenversicherungen.

Sie empfehlen lediglich AGILA aufgrund der guten Zusammenarbeit. Die Entscheidung, welcher Tarif und welcher Versicherer der richtige für den Vierbeiner ist, müssen die Kundinnen und Kunden immer noch selbst treffen. Rechtlich hat diese Empfehlung keine Konsequenzen für Sie.

Wenn Sie uns empfehlen und Ihre Kundin oder Ihr Kunde daraufhin ein Tier bei uns versichert, erhalten Sie als offizieller Partner dafür eine sogenannte Tippgebervergütung.

Wenn Sie eine Partnervereinbarung mit uns geschlossen haben, erhalten Sie immer dann eine Tippgeberprämie, wenn aufgrund Ihrer Empfehlung ein Vertrag zustande gekommen ist. Dies erfahren wir durch eine automatische Zuordnung Ihrer vermittelten Anträge, sofern der Abschluss über den von AGILA generierten QR-Code erfolgt ist. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit unsere Produkte über einen Banner auf Ihrer Homepage zu platzieren. Auch hier wird Ihre Vermittler-Nummer automatisch generiert und an uns übermittelt wird.

An weiteren Verfahren, die unabhängig von einem QR-Code-Scan oder Banner-Klick sind, arbeiten wir derzeit.