Wenn ein Hund einen Menschen oder einen anderen Hund beißt, besteht für die geschädigte Person die Möglichkeit, Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu verlangen. Egal, ob es sich hierbei um einen schweren oder nur leichten Hundebiss handelt:

Es empfiehlt sich fast in jedem Fall, eine Arzt- oder Tierarztpraxis aufzusuchen, denn es können sich gefährliche Infektionen entwickeln. Wir klären auf, warum Hunde beißen, was Sie bei einem Hundebiss beachten sollten, wie Sie am besten handeln und welche Konsequenzen drohen.


Inhaltsverzeichnis:


Warum beißen Hunde?

Es gibt zahlreiche Gründe für einen Hundebiss. Nicht selten sind es die Haltenden, die die Situation nicht richtig einschätzen, ihren Hund nicht abrufen oder sogar eine noch engere räumliche Begegnung schaffen. Kann die kritische Situation von einem Hund nicht aufgelöst werden, kommt es vor, dass sie eskaliert und ein Vierbeiner so gereizt oder verzweifelt ist, dass er zubeißt. Soweit sollte es natürlich niemals kommen, weshalb zum einen viel zur Vorbeugung unternommen werden sollte und zum anderen bei einem Beißvorfall die Ursachenforschung wichtig ist.

Aggressives Verhalten beim Hund kann auf viele verschiedene Faktoren zurückgeführt werden:

  • mangelnde Beißhemmung oder fehlende Grenzen im Welpenalter
  • ungenügende Sozialisierung
  • mangelnde oder falsche Erziehung beim erwachsenen Hund
  • genetische Veranlagung
  • Pubertät/Scheinträchtigkeit
  • keine artgerechte Beschäftigung
  • Angst/Unsicherheit
  • Krankheiten/Schmerzen
  • Wach- bzw. Schutztrieb
  • Selbstverteidigung, Verteidigung von Ressourcen oder der Rangordnung
  • Leinenaggressivität

Wenn der Hund einen anderen Hund beißt

Es kommt äußerst selten vor, dass ein Hund einen anderen Hund völlig grundlos beißt. In der Regel können sich Hunde durch ihre Körpersprache soweit verständigen, dass es gar nicht erst zu einem Hundebiss kommt. Vierbeiner, die sich in der unterlegenen Position sehen, machen ihrem Gegenüber durch diverse Unterwerfungsgesten klar, dass sie seine höhere Stellung anerkennen und ihn nicht zum Kampf herausfordern möchten. Der drohende Hund erkennt die Signale der Unterwerfung zumeist und geht dementsprechend darauf ein. Wenn die Hunde sich verständigt haben, dann kommt es meistens nicht zu einem Kampf. Eventuell möchten sich die Tiere auch gegenseitig beeindrucken, bellen lautstark und drohen einander.

In manchen Situationen erkennt der eine Hund die Unterwerfungs- oder Drohgesten des anderen Hundes allerdings nicht an und es kann zu einer Auseinandersetzung kommen. Außerdem ist zu beachten, dass die Leine die Bewegungsmöglichkeiten und somit die Körpersprache des Hundes stark beschränkt. Kontakte zwischen angeleinten Hunden sind daher grundsätzlich zu vermeiden.

Was tun, wenn mein Hund gebissen wurde?

Wenn Ihr Hund gebissen wurde, sollten Sie sich die Stelle ganz genau ansehen. Glücklicherweise hält das Fell sehr viel ab, doch nicht immer reicht dieser Schutz. Sobald eine Bissverletzung festgestellt wird, sollte eine Tierarztpraxis aufgesucht werden: Eine Bagatellverletzung kann sich schnell entzünden und jede Bisswunde sollte grundsätzlich von Schmutz und Haaren befreit und desinfiziert werden.

Vor allem bei kleinen Hunden, die von einem größeren Hund gebissen wurden, besteht auch eine erhöhte Gefahr, dass durch den Hundebiss unter der Haut liegende Organe verletzt sein könnten. Gehen Sie daher bei sichtbaren Bisswunden oder einem beeinträchtigten Allgemeinbefinden des Gebissenen immer zu Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt.


Wie versorgt man Wunden beim Hund?


Schadenersatz: Wer zahlt beim Hundebiss den Tierarztbesuch?

Wenn ein Hund einen anderen Hund beißt, haftet in der Regel die oder der Tierhaltende des verantwortlichen Hundes. Die geschädigte Person kann zwar kein Schmerzensgeld, aber Schadenersatz verlangen, beispielsweise, wenn ihr Hund verletzt wurde und tierärztlich behandelt werden muss. Die Tierarztkosten werden dann ganz oder teilweise dem oder der Tierhaltenden des verantwortlichen Hundes angelastet. Eine finanzielle Entschädigung bei einem unvermeidbaren Verdienstausfall, wie man sie bei Personenschäden kennt, sieht das Gesetz nicht vor. Die Tierhaltenden müssen sich selbst möglichst schadensmindernd organisieren. AGILA bemüht sich jedoch auch ohne Rechtspflicht stets um eine faire Lösung für alle Beteiligten.


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Wenn der Hund einen Menschen beißt

Wenn Sie von einem Hund gebissen wurden, sollten Sie Ruhe bewahren und die betroffene Körperstelle möglichst wenig bewegen. Spülen Sie zuerst die Wunde mit klarem Wasser aus. Desinfizieren Sie die Bisswunde mit einem Wunddesinfektionsmittel und kleben Sie ein Pflaster darauf bzw. verbinden Sie die Wunde mit einer Auflage und Mullbinde. Wenn es sich lediglich um eine kleine Schürfwunde handelt, können Sie vorläufig vom Besuch einer Arztpraxis absehen. Sie sollten aber die Wunde genau beobachten und bei Schmerzen oder Veränderungen wie Schwellungen, Rötungen oder eitrigen Absonderungen sofort ärztliche Hilfe suchen.  Handelt es sich um eine Bisswunde – egal wie klein – bei der Blut ausgetreten ist und Gewebe verletzt wurde, empfiehlt sich immer der Besuch einer Arztpraxis! Auch wenn ein Hundebiss keine größeren (sichtbaren) Schäden verursacht hat, so besteht die eigentliche Gefahr in einer Infektion durch die Keime im Speichel. Die Ärztin oder der Arzt wird die Wunde genau inspizieren und wahrscheinlich nochmals reinigen und desinfizieren. Nach der Wundversorgung erhalten Sie in den meisten Fällen für die nächsten Tage ein Antibiotikum. Vergessen Sie beim Besuch der ärztlichen Sprechstunde Ihren Impfpass nicht!

Bissverletzungen bei Kindern

Kinder werden häufiger von Hunden gebissen als Erwachsene. Und nicht nur das: Es passieren deutlich mehr Beißunfälle im familiären Umfeld als mit fremden Hunden. Der Grund, warum Kinder öfter gebissen werden, ist ganz einfach: Sie müssen noch lernen, wie sie gefahrlos mit einem Hund umgehen. Es ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten, sie nachdrücklich darauf hinzuweisen, wie sie sich einem Hund gegenüber verhalten sollen. Zum Beispiel darf ein Hund keinesfalls beim Fressen gestört werden. Ebenso müssen Kinder respektieren, dass Hundespielzeug ausschließlich dem Hund gehört. Auch mögen es die meisten Hunde nicht, wenn sie unsanft in ihrem Hundekorb gestört werden, jemand auf sie zurennt oder sie zu fangen versucht. Ebenso können sie sich erschrecken, wenn Kinder mit den Armen herumfuchteln, laut schreien oder plötzliche Bewegungen machen. Und auch wenn es lieb gemeint ist: Nicht jeder Hund steht auf Kuschelattacken oder Fangspiele. Kleine Kinder sollten nie unbeaufsichtigt mit einem Hund allein sein. Die korrekte Einschätzung des Hundes und seiner Körpersprache ist erst ab etwa dem Schulalter möglich. Es liegt daher allein in der Verantwortung der Erwachsenen, (kleine) Kinder vor Verletzungen durch Hunde zu schützen.

Gibt es bei einem Hundebiss Schmerzensgeld?

Wird eine Person von einem Hund gebissen, hat sie die Möglichkeit, die Tierhaltenden auf Schmerzensgeld zu verklagen. Diesbezüglich ist es von entscheidender Bedeutung, eine Hundehaftpflichtversicherung zu besitzen, die in solchen Fällen einspringt.

Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Hundebiss ist nicht ganz einfach: Zum einen kann sich diese auf körperliche aber auch auf seelische Wunden beziehen. Zur Orientierung werden Tabellen mit umfangreichen Urteilssammlungen herangezogen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat beispielsweise im Falle eines Bisses in den Arm ein Schmerzensgeld von 2.600 Euro veranschlagt, das Amtsgericht Bad Liebenwerda bei einem Biss ins Bein 4.100 Euro. Für einen Biss in die Hand sprach das Amtsgericht Frankfurt einem Kläger 2.500 Euro zu und das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte einen Angeklagten, dessen Hund einem anderen Hundehalter Gesichtsverletzungen zufügte, 2.000 Euro Schmerzensgeld und 3.100 Euro Verdienstausfall. Wichtig ist dabei, dass vergleichbare Urteile immer nur Anhaltspunkte sind und immer der individuelle Einzelfall zählt. Es kommt immer auf die individuellen Umstände an, weshalb zur Höhe der Forderungen keine pauschalen Zahlen genannt werden können. Die Ansprüche bezüglich Schmerzensgeldes können außergerichtlich verhandelt werden oder müssen per Klage vor Gericht durchgesetzt werden.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Hund einen Menschen beißt?

Betroffene können sowohl Schmerzensgeld wie auch Schadenersatz geltend machen. Hierbei können Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen. Sofern der oder die Tierhaltende des verursachenden Hundes keine Hundehaftpflichtversicherung besitzt, muss er oder sie selbst für die entstandenen Kosten einstehen. Das kann entweder zu 100 Prozent sein, also dass der oder die Tierhaltende im vollen Umfang für den Schaden haftet, oder anteilig, wenn die geschädigte Person einen Mitverantwortungsanteil hat, der dann anspruchsmindernd angerechnet wird. Letzteres kann beispielsweise bei einem Eingriff in eine Beißerei sein oder wenn man ungefragt einen fremden Hund streichelt.

Wenn Sie von einem Hund gebissen wurden, können Sie den Vorfall der Polizei sowie dem Veterinäramt melden. Üblicherweise greift daraufhin das Ordnungsamt ein und verschickt an die Tierhaltenden des Verursachers einen Anhörungsbogen. Von den beiden Stellungnahmen (und eventuell weiteren Zeugenaussagen) hängt ab, wie weiter verfahren wird.

Bedenken Sie jedoch, dass eine Anzeige bei der Polizei leider auch dazu führen kann, dass sich die Fronten zwischen den Beteiligten verhärten. Gerade kleinere Fälle lassen sich, so die Erfahrung in AGILAs Schadensbearbeitung, oftmals einfacher ohne Anzeige lösen. Ob Sie Anzeige erstatten wollen, sollten Sie von der Art und Schwere des Vorfalls und natürlich Ihrem persönlichen Empfinden abhängig machen.

Sollte das Ergebnis sein, dass vom Hund weitere Gefahren ausgehen könnten, kann das Amt eine Verhaltensprüfung (einen Wesenstest) anordnen. Davon abgesehen sollte sich jede Person, deren Hund einmal gebissen hat, in der Pflicht sehen, sich nach einer guten Hundeschule umzusehen und ein Anti-Beiß-Training zu absolvieren. Je nach Bundesland sind auch Auflagen in Form von Leinenzwang oder Maulkorb möglich. Außerdem kann es zur Vorgabe kommen, wer den Hund ausführen darf.

In schweren Fällen ist auch nicht auszuschließen, dass der Hund den Tierhaltenden entzogen oder in Ausnahmefällen sogar eingeschläfert wird. Umso wichtiger ist es, den Hund gut zu erziehen und alles zu tun, um einem Hundebiss vorzubeugen, damit der Hund am Ende nicht leidet.

Wie kann ich einem Hundebiss vorbeugen?

Grundsätzlich ist es wichtig, seinen Hund gar nicht erst in eine Situation zu bringen, in der es zu einer Bissverletzung kommen könnte. Hierzu reicht es meist, den gesunden Menschenverstand einzuschalten: Laute, enge Situationen mit Menschen sind ebenso zu vermeiden wie knifflige Situationen mit anderen Vierbeinern. Auch sollten kleine Kinder nie unbeaufsichtigt mit einem Hund allein sein und unbedingt Verhaltensregeln im Umgang mit dem Hund lernen. Gerade in potenziell stressigen Situationen, aber auch bei alltäglichen Aktivitäten wie der Gassirunde, kann für unsichere oder zu Aggressionen neigende Vierbeiner ein Maulkorb sinnvoll sein. Weiterhin ist es wichtig, bereits im Welpenalter die Beißhemmung zu trainieren. Lassen Sie Ihren Hund nicht auf Ihren Händen herumkauen oder spaßeshalber in Ihr Hosenbein beißen. Zeigen Sie ihm frühzeitig Grenzen auf, damit sich dieses Verhalten nicht einschleicht und später zum Problem wird. Auch Charakter und Erziehung spielen dabei eine Rolle, ob ein Hund (schnell) zubeißen würde: Einige Rassen wurden beispielsweise dazu gezüchtet, einander zu bekämpfen, Haus- und Hof zu beschützen oder Vieh durch gezieltes Zwicken dazu zu bringen, dass es in die richtige Richtung läuft. Dieses Verhalten können Sie fördern oder besser von Anfang an klare Grenzen setzen und dafür förderliche Spiele vermeiden. Beugen Sie nicht rechtzeitig vor, kann es ein Grund sein, warum Ihr Hund beißt.

Wie kann ich mich vor einem Hundebiss absichern?

Für den Fall, dass Ihr Hund einen anderen Hund oder einen Menschen beißt, können Sie sich absichern. Selbstverständlich sollte es erst gar nicht dazu kommen, aber wenn es dennoch passiert, sollten Sie eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen. Diese kommt sowohl für Schmerzensgeld als auch Schadenersatz auf. Die Höhe muss für jeden Fall individuell bestimmt werden. Wird ein eindeutiges Mitverschulden der betroffenen Person festgestellt, kann ein Abzug gerechtfertigt sein.

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Die genannten Informationen stellen keine Anleitung zur Selbstdiagnose und Behandlung von Tierkrankheiten dar. Tierhaltende sollten bei gesundheitlichen Problemen ihres Tieres in jedem Fall eine Tierärztin oder einen Tierarzt um Rat fragen. Diagnosen über das Internet sind nicht möglich.

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