Ein Schaden durch Katze kann relativ schnell passieren. In Wohngebieten gibt es in der Regel viele Familien, die Katzen halten und diesen Freigang gewähren. Während des Freigangs können die Tiere natürlich nicht rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Ein Schaden durch Katze kann daher nicht immer verhindert werden. In der Regel muss der Tierhalter für den Schaden durch Katze aufkommen.
Wenn ein Schaden durch Katze entsteht, dann kann sich der Geschädigte an den Tierhalter wenden und von diesem die Begleichung des Schadens verlangen. Möglicherweise hat die eigene Katze Kratzer im Lack eines fremden Autos hinterlassen. Der Geschädigte möchte dann möglicherweise den Schaden durch Katze ersetzt bekommen. Wenn es sich dabei um einen sehr großen Schaden handelt und beispielsweise aufwendige Lackierarbeiten am beschädigten Auto notwendig sind, können höhere Kosten auf den Katzenhalter zukommen. Um berechtigte Schadenersatzansprüche nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, und unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehren zu können, sollten Tierhalter eine Privathaftpflicht haben.
Tierhalter sollten sich absichern
Ein Schaden durch Katze ist in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Ob die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden durch Katze zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Verursacht ein Hund den Lackschaden am Auto, dann wird dieser Fall nicht von der Privathaftpflicht des Tierhalters abgedeckt. Für Hunde muss eine spezielle Hundehaftpflicht abgeschlossen werden.