Besuchshunde sind in der Regel normale Familienhunde, die gemeinsam mit ihrem Besitzer Menschen in Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen und Justizvollzugsanstalten besuchen. Besuchshunde müssen bei ihrer Tätigkeit keine besonderen Tricks können. Die Tiere sollen den Menschen, die sie besuchen, lediglich Freude machen. Das heißt, dass die Hunde angefasst und gestreichelt werden, und dass man mit ihnen spielen möchte. Aus diesem Grund müssen Besuchshunde auch bestens sozialisiert, freundlich, gelassen und umgänglich sein.
Die Hunde besuchen die verschiedenen Einrichtungen nicht allein, sondern werden immer von ihrer Bezugsperson begleitet. Die Bezugsperson kennt das Tier und kann dieses auch schützen, wenn dem Tier der Kontakt zu viel werden sollte.
Welche Voraussetzungen muss ein Besuchshund erfüllen?
Ein Besuchshund muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt in die diversen Einrichtungen mitgenommen werden zu dürfen. Er muss gut sozialisiert sein und eine gewisse Grundausbildung haben. Besuchshunde sollten zudem eine enge Bindung an ihren Besitzer haben, menschenfreundlich und geduldig sein. Das Tier sollte frei von Aggressionen sein und eine hohe Reizschwelle haben. Unbeholfene Bewegungen und lautes Geschrei dürfen den Hund nicht beunruhigen.
Gibt es spezielle Besuchshunderassen?
Grundsätzlich gibt es keine speziellen Besuchshunderassen. Jeder Hund, ob Mischling oder Rassehund eignet sich als Besuchshund, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt. Ein Besuchshund sollte weder zu temperamentvoll, noch zu ängstlich sein. Sehr schüchterne, ängstliche Hunde sowie eher aggressive, stürmische Hunde eignen sich eher nicht für diese Arbeit. Ein Hund, der andere Menschen in Krankenhäusern, Schulen oder Altenheimen besucht, sollte allerdings nicht allzu klein und zu empfindlich sein. In der Regel wird das Tier angefasst und gestreichelt, mittelgroße bis große Rassehunde und Mischlinge sind daher optimal.
Die Ausbildung zum Besuchshund
Die Ausbildung zum Besuchshund ist grundsätzlich nicht einheitlich geregelt und kann unter anderem von der Institution abhängen, für die der Einsatz mit dem Hund getätigt werden soll. Oftmals beinhaltet die Besuchshundeausbildung auch einen theoretischen Teil, in welchem der Hundebesitzer lernt, wie er das Verhalten seines Hundes lesen und einschätzen kann. Das Tier selbst sollte die Grundkommandos beherrschen und gelassen bleiben. Für den Hundebesitzer empfiehlt sich der Abschluss einer Hunde OP-Versicherung sowie einer Hundekrankenversicherung. Eine Hundehaftpflicht sollte ebenfalls jeder Hundehalter haben.