Der EU-Heimtierausweis für Hunde und Katzen ist seit dem 3. Juli 2004 Pflicht, wenn man innerhalb der EU mit seinem Vierbeiner reisen möchte. Der Ausweis besagt unter anderem, dass Hund und Katze zweifelsfrei mit einem Transponder gekennzeichnet sind. Bis Juli 2011 waren auch noch Tätowierungen erlaubt. Der EU-Heimtierausweis für Katzen und Hunde muss Angaben zum Halter, zum Tier und die Kennzeichnungsnummer enthalten. Eine gültige Tollwutimpfung ist ebenfalls Pflicht. Neben Hunden und Katzen benötigen auch andere Heimtiere, wie beispielsweise Frettchen, einen EU-Heimtierausweis.
EU-Heimtierausweise für Katzen und Hunde - Beantragung
In der Regel muss der EU-Heimtierausweis nur einmal beim Tierarzt beantragt und ausgestellt werden. Geht er verloren, kann er erneut beantragt werden. Wichtig ist, dass der EU-Heimtierausweis die Normen erfüllt. Sowohl auf dem Einband als auch auf den Seiten mit wichtigen Daten sollte ganz klar die Kennnummer vermerkt sein. Diese beinhaltet den Code des jeweiligen Landes, die Firmenchiffre und die fortlaufende Nummer. Zudem gilt, dass das Dokument zweisprachig verfasst sein sollte.
EU-Heimtierausweis für Hunde und Katzen - Kosten
Die Kosten für den EU-Heimtierausweis werden vom Tierarzt berechnet. Wie für andere tierärztliche Leistungen auch, werden die Kosten für den EU-Heimtierausweis gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet. Bestandteil der Ausstellung des Heimtierausweises für Hunde, Katzen und andere Haustiere ist die Identitätsprüfung. Hierbei wird der Chip beziehungsweise die Tätowierung überprüft. Für die Tollwutimpfung und die Übertragung der Impfung in den EU-Heimtierausweis entstehen ebenfalls Kosten. Wer den benötigten Mikrochip noch nicht hat, muss mit zusätzlichen Kosten für Material und Implementierung rechnen. Die Kosten für den EU-Heimtierausweis hängen daher von den einzelnen Schritten und dem jeweiligen Tierarzt ab. Eine Tierkrankenversicherung schützt vor hohen Tierarztrechnungen.