Sich die Sonne auf den Pelz scheinen lassen, wild durchs Wasser toben und nach Herzenslust im Sand stöbern - der Hundestrand ist ein wahres Paradies für unsere vierbeinigen Freunde. Viele öffentliche Strände sind für Hunde aus Hygiene- und Naturschutzgründen jedoch nicht zugänglich. Aus diesem Grund gibt es inzwischen immer mehr separate Hundestrände.
Hier sind Hunde willkommen
Wenn Sie mit ihrem Vierbeiner einen Ausflug planen oder einen Urlaub mit ihm verbringen möchten, ist es ratsam, sich vorab über vorhandene Hundestrände zu informieren. Manche Strände dürfen nur zu bestimmten Zeiten von Hunden besucht werden. So kann es beispielsweise sein, dass ein Hundestrand in der Hauptsaison nur für Touristen geöffnet ist und in dieser Zeit Hunde dort gar nicht erlaubt sind. In der Nebensaison wird aus dem viel besuchten Touristenmagnet dann wieder ein Hundestrand. Für Fellnasen ist ein Urlaub in wärmeren Gefilden ohnehin eher in der Nebensaison empfehlenswert. Zu hohe Temperaturen sind für viele Hunde unangenehm und laden nicht gerade zum Aktivsein ein.
Verhaltensregeln am Hundestrand
Wer mit seinem Hund einen Tag am See oder Meer verbringen möchte, muss auch am Hundestrand einiges beachten. An manchen Hundestränden herrscht beispielsweise Leinenzwang. Der Hund darf zudem nie unbeaufsichtigt am Strand gelassen werden. Sie als Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Ihr Hund andere Strandbesucher nicht belästigt und diese gar anbellt oder anspringt. Hundekot muss unverzüglich entfernt werden. An einigen Hundestränden stehen für diesen Zweck spezielle Beutel und Mülleimer zur Verfügung. Darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen und eigene Beutel mitführen. Am besten informiert man sich vorab im Internet über die verschiedenen Hundestrände und deren Ausstattung. Einige Sandstrände verfügen sogar über eigene Duschen für Hunde. Da auch am Strand Verletzungsgefahren lauern, kann bei längeren Ausflügen eine Haustierapotheke für unterwegs sinnvoll sein. Wer seinen Ausflug mit Hund zum Strand entspannt genießen möchte, sichert sein Tier ab und beantragt sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch eine Hundekrankenversicherung.