Für viele Menschen, die Haustiere besitzen, sind diese mehr als nur Tiere, es sind Freunde geworden. Wenn Sie Haustiere haben, werden Sie diese Erfahrung sicher auch gemacht haben: Sie haben die tierischen Begleiter ins Herz geschlossen. Und daher geht es Ihnen zurecht sehr nahe, wenn Ihr Haustier stirbt. Um sich trotzdem gebührend an das Haustier zuerinnern, können Sie das Tier angemessen bestatten lassen.
Verschiedene Bestattungsmöglichkeiten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr Haustier nach dessen Tod zu bestatten. Vielleicht haben Sie eine bestimmte Vorliebe, möchten Ihr Haustier auch nach dessen Tod in Ihrer Nähe haben, um sich oft an den tierischen Begleiter zurückerinnern zu können, oder Sie sehen das ganze eher aus einer praktischen Sichtweise. Hier sind mehrere Möglichkeiten aufgezählt, wie Sie mit Ihrem verstorbenen Tier umgehen können:
- Bestattung auf einem Tierfriedhof
- Einäscherung (Asche verstreuen oder in einer Urne mit nach Hause nehmen)
- Begraben auf dem eigenen Grundstück
- Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA)
Je nach Ihren persönlichen emotionalen Vorlieben können Sie eine dieser Varianten wählen. Wichtig ist jedoch, dass Sie im Hinblick auf das Verfahren mit toten Tieren anderer die nötige Pietät an den Tag legen, denn jeder kann in dieser Angelegenheit seine ganz persönliche Meinung vertreten, die ihm nicht genommen werden sollte.
Was Sie beachten müssen
Mit einem toten Haustier können Sie nicht beliebig verfahren. In Deutschland gibt es Vorschriften und Gesetze, die unbedingt eingehalten werden müssen, wenn Sie Ihr Tier bestatten wollen. Grundsätzlich müssen Tiere nach § 5 Abs. 1 TierKBG (Tierkörperbeseitigungsgesetz) in Tierkörperbeseitigungsanstalten beseitigt werden. Sie dürfen Ihr Haustier also unter keinen Umständen einfach in den Hausmüll werfen – auch wenn Sie von Tierbestattungen nichts halten. Ihr Tierarzt wird Sie gerne beraten, wie Sie mit dem Tierkadaver umgehen müssen. Allerdings kennt das Gesetz Ausnahmen von dieser Regel. So dürfen Sie Ihr Tier auch bei sich zu Hause begraben. Sie müssen dabei aber beachten, dass dies nur auf Ihrem Privatgrundstück geschehen darf, und zwar nur, wenn sich Ihr Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet, kein öffentlicher Platz oder Weg in unmittelbarer Nähe ist und das Tier mit einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt ist.
Im Zweifel sollten Sie bei Ihrer Kommune nachfragen, denn die einzelnen Kommunen können in diesem Bereich jeweils weitere Regeln aufgestellt haben. Mit diesen Regeln ist nicht zu spaßen, denn ein Verstoß gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz kann bis zu 15.000 Euro kosten. Mittlerweile gibt es auch viele professionelle Tierbestattungsunternehmen. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie Ihr Tier einäschern oder auf einem Tierfriedhof begraben lassen wollen.