Häufige Fragen: OP-Kostenschutz
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die AGILA OP-Kostenschutz-Tarife. Klicken Sie auf den kleinen Pfeil rechts neben der jeweiligen Überschrift, um die Antwort zu dieser Frage zu lesen. Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.
Tierarztrechnungen müssen innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende dieses jeweiligen Versicherungsjahres, an den Versicherer übermittelt werden.
Leider kann es bei den sehr beliebten Hunderassen Bulldogge und Mops zu rassebedingten Atemwegserkrankungen kommen. Auch andere Hunderassen wie Boxer, Cavalier King Charles Spaniels, Pekinesen, Shi-Tzsu, Lhasa Apsos, Pinscher oder auch Rassekatzen wie Perser oder die Scottish Fold können an einer Erkrankung der Atemwege (Brachycephalie) leiden. AGILA ist die Aufklärung zu dieser Erkrankung sehr wichtig, denn jeder Vierbeiner hat ein beschwerdefreies Leben verdient.
Was ist Brachycephalie und welche gesundheitlichen Probleme können auftreten?
Der Begriff "Brachycephalie" bedeutet Kurzköpfigkeit. Bei einem brachycephalen Tier ist der Schädel breiter und kürzer als bei einem Tier mit normal geformtem Schädel. Durch die spezielle Züchtung bekommt der Vierbeiner einen runderen Kopf mit einer kurzen Nase und kurzen Kieferknochen.
Trotz des süßen Aussehens führt die Verkürzung des Schädels bei einem Großteil der betroffenen Rassen zu massiven gesundheitlichen Problemen. In leichten Fällen können sich geringe Symptome wie Atemnebengeräusche (schniefen, schnarchen, röcheln, grunzen, etc.) und eine geringere Belastbarkeit bei warmem Wetter zeigen. In schweren Fällen kann der Vierbeiner so stark beeinträchtigt sein, dass eigentlich schöne Situationen wie beispielsweise Toben und Spielen im Sommer zu lebensbedrohlichen Situationen werden, weil das Tier keine Luft bekommt und kollabiert. Wenn die Erkrankung schon sehr weit fortgeschritten ist, kann es passieren, dass das Tier ohne besonderen Anlass ohnmächtig wird und umfällt.
Welche Symptome können auf eine Brachycephalie hinweisen?
Grundsätzlich können alle schnarchenden Atemnebengeräusche auf eine Verengung der Atemwege hinweisen. Leider besteht oftmals immer noch der Irrglaube, dass das Schnarchen und Röcheln bei kurzköpfigen Rassen normal sei – dies ist es jedoch nicht! Pfeifende und/oder schnarchende Atemgeräusche können darauf hindeuten, dass die Atemwege eingeengt sind und das Tier keine Luft bekommt.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Tierarzt, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Tier keine Luft bekommt. Auch wenn Ihr Vierbeiner nur ab und zu röchelt, kann dies ein erstes Anzeichen auf eine Atemwegserkrankung sein, die Sie abklären lassen sollten.
Welche Behandlungen und Operationen sind bei AGILA versichert?
Wenn Sie Ihren bei Vertragsabschluss gesunden Vierbeiner bei AGILA versichert haben, brauchen Sie sich keine Sorgen um die Kostenübernahme der nötigen Behandlungen machen. Sowohl in unseren Tierkrankenschutz Tarifen als auch in unseren reinen OP-Kostenschutz Tarifen werden die medizinisch notwendige Operation und die OP-Nachsorge bei Brachycephalie (beispielweise Nasenlocherweiterung, Gaumensegelkürzung) im Rahmen der jeweiligen Vertrags- und Tarifbedingungen erstattet.
Aufnahmekriterien für einen Vertragsabschluss
Ihr Vierbeiner ist noch nicht bei AGILA versichert? Gerne können Sie das nachholen, um sich gegen auftretende Tierarztkosten abzusichern. Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist, dass Ihr Tier das jeweilige Tarifhöchstalter noch nicht erreicht hat. Im Einzelfall und nach Prüfung Ihrer Angaben ist auch die Versicherung eines Tieres mit einer Vorerkrankung unter Vereinbarung von individuellen Ausschlüssen möglich.
WICHTIG: Ihr Vierbeiner gilt als gesund, wenn er sich nicht in Behandlung befindet, keine Behandlung in der Zukunft geplant ist und auch keine Symptome bestehen, die auf eine Krankheit hinweisen könnten.
Bekannte Vorerkrankungen können nach Prüfung im Vertrag dokumentiert und so von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden.
Bei kurzköpfigen Rassen gilt daher: Sollte Ihr Vierbeiner bereits eines der oben genannten Symptome (alle Atemnebengeräusche: röcheln, schnarchen, pfeifen) zeigen, werden die Kosten für Behandlungen und Operationen, die aufgrund der Brachycephalie notwendig sind oder werden, nicht übernommen.
Mit dem OP-Kostenschutz sind Sie für chirurgische Eingriffe Ihres Vierbeiners unter Narkose sowie die dazugehörige Nachbehandlung abgesichert. Nicht erstattungsfähig sind alle Behandlungen, die kein chirurgischer Eingriff oder dessen Nachbehandlungen sind. Zusätzlich ausgeschlossen sind die Kosten für Kastration/Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Geburtshilfe sowie Prothesen des Bewegungsapparates.
Eine Ausnahme ist der OP-Kostenschutz Exklusiv für Hunde & Katzen: Dort übernehmen wir für Verträge mit Stand ab 02/2020 (Katzen) bzw. 05/2022 (Hunde) auch die Kosten für eine zur OP gehörige Diagnostik am Vortag.
*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.
Wichtig
Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
Erklärung der genannten Ausschlüsse
Da die Versicherungssprache nicht immer so leicht zu verstehen ist, möchten wir Ihnen an dieser Stelle die genannten Ausschlüsse noch einmal genauer erklären:
- Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
- Geburtshilfe: Dies ist ein Kaiserschnitt oder die unterstützende Hilfe des Tierarztes beim Geburtsvorgang.
Im Operationskostenschutz sind Sie gegen hohe Tierarztkosten, die aufgrund einer Operation anfallen, abgesichert. AGILA bietet aktuell drei Tarifvarianten an, die sich in der Erstattungshöhe, Beitrag und einigen Leistungsmerkmalen unterscheiden.
Leistungsübersicht
- Erstattung der Tierarztkosten für chirurgische Eingriffe unter Narkose*
- Erstattung der anfallenden Medikamente und Verbandsmaterialien
- Erstattung der unmittelbaren OP-Nachsorge (beispielsweise Nach-Röntgen, Fäden ziehen, Physiotherapie, etc.)
- Auslandsschutz
- Übernahme bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
- Im OP-Kostenschutz Exklusiv: Übernahme der Kosten für zur OP gehörige Diagnostik am Vortag (für Katzen bei Verträgen mit Stand ab 02/2020, für Hunde bei Verträgen mit Stand ab 05/2022)
- Direktabrechnung mit der Tierarztpraxis oder -klinik möglich (Ausnahme ist der OP-Kostenschutz 24)
- Rechnungsprüfung innerhalb von nur acht Arbeitsstunden bei Einreichung über Kunden-App oder Kundenportal
- Im OP-Kostenschutz für Katzen werden auch die Kosten für zur OP gehörige Telediagnostik und Teletherapie durch niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte übernommen (bei Verträgen mit ab Stand 02/2020)
Welche Operationen werden erstattet?
Bei AGILA ist die Leistungsübernahme einfach geregelt: Wir haben genau festgelegt, welche Operationen nicht erstattet werden, die Kosten für alle anderen Operationen* werden im Rahmen des jeweiligen Tarifs erstattet. Ausgeschlossen sind lediglich: Kastration/Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Geburtshilfe, künstliche Gelenke sowie alle Behandlungen und Operationen, die mit den genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen. In unserem Artikel Welche Kosten sind ausgeschlossen? finden Sie eine genaue Erklärung zu den genannten Ausschlüsse.
Operationsbeispiele
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gerne einige Beispiele für Operationen nennen, die wir in unseren OP-Kostenschutz Tarifen übernehmen:
- Wurzelbehandlung
- Kralle/Wolfkralle ziehen
- Goldakupunktur
- Kreuzbandriss
- Patella-Luxation
- Magendrehung
- Zahnextraktion
In dieser Liste finden Sie zudem einen Vergleich von Beispielleistungen, die wir im Tierkranken- und OP-Kostenschutz übernehmen. Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Operationen, die wir übernehmen. Wir möchten Ihnen hier lediglich eine grobe Übersicht über unsere Leistungen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine feste Kostenzusage ohne vorliegende Rechnung nicht möglich ist. Sie können uns aber gerne montags bis freitags in der Zeit von 9 – 17 Uhr unter 0511 71 280 – 800 anrufen, um zu besprechen, ob eine anstehende Operation im Tarif enthalten oder laut Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.
*ACHTUNG: Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.
In den OP-Kostenschutz Tarifen von AGILA sind Sie gegen medizinisch notwendige, chirurgische Eingriffe Ihres Vierbeiners unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) sowie die dazugehörige Nachbehandlung abgesichert. In den Tarifen mit Stand ab 05/2022 gilt eine Wartezeit von einem Monat, in älteren Tarifen sind es drei Monate. Operationen, die aufgrund eines Unfalls oder Verkehrsunfalls notwendig sind, bezahlen wir direkt ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit.
Es kommt auf den Tarif an, den Sie gewählt haben. In unserem OP-Kostenschutz 24 und OP-Kostenschutz leistet AGILA ausschließlich für die Operation* sowie die dazugehörige Nachbehandlung. Zur Nachbehandlung zählt auch eine Physiotherapie, die von der Tierarztpraxis oder -klinik verordnet und überwiesen wird.
In unserem OP-Kostenschutz Exklusiv ist für aktuelle Verträge mit Stand ab 05/2022 auch die zur OP gehörige Diagnostik am Vortag der Operation abgedeckt.
*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.
Mit dem OP-Kostenschutz sind Sie für chirurgische Eingriffe Ihres Vierbeiners unter Narkose sowie die dazugehörige Nachbehandlung abgesichert. Die Selbstbeteiligung variiert je nach gewähltem Tarif:
- In unserem OP-Kostenschutz 24 haben Sie bei jeder Rechnung einen Eigenanteil in Höhe von 20 %.
- In unserem OP-Kostenschutz und OP-Kostenschutz Exklusiv haben Sie keine Selbstbeteiligung.
Sie finden die vereinbarte Selbstbeteiligung selbstverständlich auch in Ihren Vertragsunterlagen.
Wir werden oft gefragt, worin sich unsere Tierkrankenschutz Tarife zu den reinen OP-Kostenschutz Tarifen unterscheiden. Die Erklärung ist ganz einfach. Im Prinzip kann man die Tarifvarianten mit der privaten KFZ-Versicherung vergleichen: Es gibt die „Teilkaskoversicherung“ – unseren OP-Schutz – und die „Vollkaskoversicherung“ – den Tierkrankenschutz.
AGILA OP-Kostenschutz
Der OP-Kostenschutz ist eine gute Absicherung für den meist sehr teuren Fall der Fälle: Ihr vierbeiniger Liebling muss operiert werden und benötigt im Anschluss womöglich noch Nachbehandlungen wie z.B. Physiotherapie. Mit dem OP-Kostenschutz stehen Sie dann auf der sicheren Seite, denn Sie können sich ganz in Ruhe um die Genesung Ihres Tieres kümmern, ohne sich auch noch um das Finanzielle Sorgen machen zu müssen.
AGILA bietet aktuell drei verschiedene OP-Kostenschutz Tarife an. Alle beinhalten die Übernahme von chirurgischen Eingriffen unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen.
→ Eine genaue Leistungsübersicht sowie OP-Beispiele finden Sie hier.
WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass der OP-Kostenschutz tatsächlich nur für Operationen* und deren Nachbehandlungen aufkommt. „Normale“ Behandlungen, wie zum Beispiel eine Analbeutelentleerung oder diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen (auch wenn diese unter Narkose stattfinden), werden hier nicht erstattet.
*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.
Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt.
AGILA Tierkrankenschutz
Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Diese Tarife eignen sich für alle Tierhaltenden, die eine Absicherung für jeden (medizinisch notwendigen) Tierarztbesuch wünschen.
Aktuell bieten wir hier drei verschiedene Tarifvarianten an. In allen werden Behandlungen, Vorsorgeleistungen und Operationen erstattet. Da in diesen Tarifen auch Operationen erstattet werden, wird kein zusätzlicher OP-Kostenschutz benötigt. → Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen im Tierkrankenschutz.
Welchen Tarif soll ich wählen?
Leider können wir Ihnen die finale Entscheidung, welcher Tarif der Richtige für Sie sein wird, nicht abnehmen. Jedes Tier ist unterschiedlich und leider kann man im Voraus nicht abschätzen, wie krank oder gesund Ihr Liebling sein wird. Sind Sie ein sehr sicherheitsliebender Mensch? Dann wäre der Tierkrankenschutz womöglich die bessere Wahl für Sie. Reicht Ihnen jedoch eine Absicherung gegen die wirklich ernsten Fälle, könnte der reine OP-Kostenschutz ausreichen.
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Sie den Tarif nach Vertragsabschluss doch noch umstellen möchten, ist das unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Problem. Unter welchen Vorrausetzungen ein Tarifwechsel möglich wäre, erfahren Sie in unserem Artikel Kann ich meinen AGILA Tarif nachträglich verändern?
Die Abrechnung mit uns ist sehr unbürokratisch und einfach. Tierarztrechnungen können für alle Tarife in wenigen Sekunden über das Kundenportal auf der Website oder in der AGILA Kunden-App eingereicht werden. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach AGILA eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen.
Wichtige Hinweise
Bitte achten Sie darauf, dass auf Rechnungen für Operationen und deren Nachbehandlung das Wort "Operation" oder "OP" vermerkt ist, damit die Rechnung bei uns korrekt erkannt und abgerechnet wird.
Verzichten Sie zudem komplett auf handschriftliche Hinweise und Vermerke auf der Rechnung! Bitte beachten Sie auch, dass jede Rechnung einzeln und pro versichertem Tier eingereicht werden muss. Sammelrechnungen für mehrere Tiere gleichzeitig können wir nicht bearbeiten.
Hier finden Sie weitere nützliche Tipps zur schnellen und unkomplizierten Einreichung von Rechnungen.
ACHTUNG: Für den OP-Kostenschutz 24 reichen Sie die Rechnung ausschließlich über das Kundenportal im Web, in der Kunden-App oder über folgendes Online-Formular ein: Rechnung einreichen OP-Kostenschutz 24
Kann der Tierarzt auch mit AGILA direkt abrechnen?
Eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt ist möglich, wenn dieser damit einverstanden ist. Die Tierarztpraxis kann die Rechnung am besten per E-Mail an direktabrechnung@agila.de einreichen und muss lediglich die Vertragsnummer des Kunden sowie den Hinweis angeben, dass wir direkt mit dem Tierarzt abrechnen sollen. Beide Zusatzinfos können gern direkt in die Mail geschrieben werden. Auch in diesem Fall sollte komplett auf handschriftliche Hinweise auf der Rechnung verzichtet werden!
Und wann erfolgt die Erstattung?
Die Rechnung wird innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet, wenn sie über die Kunden-App oder das Kundenportal eingereicht wurde. Reichen Sie die Rechnung über E-Mail oder Post ein, kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit dem Tierarzt gewünscht wurde, erhält dieser ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung.
Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten. Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif.
In den OP-Kostenschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Operationen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen versichert sind. Eine Leistungsübersicht sowie Beispiele von versicherten Operationen finden Sie in unserem Artikel Wofür leistet AGILA im OP-Kostenschutz? Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen des vereinbarten Leistungslimits enthalten. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT erstattet.
Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:
- OP-Kostenschutz 24: bis zu ein Monat am Stück
- OP-Kostenschutz und OP-Kostenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück
Wichtig
Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich. Wie Sie Rechnungen einreichen können, erklären wir Ihnen in unserem Artikel Wie funktioniert die Rechnungsabwicklung bei AGILA? Bitte beachten Sie, dass die dort erwähnte Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).
Das hängt vom gewählten Produkt ab. In unseren aktuellen Tarifen mit Stand ab 12/2022 gelten folgende, jährliche Versicherungssummen:
- OP-Kostenschutz 24: 2.500 Euro für Hunde und Katzen
- OP-Kostenschutz: 5.000 Euro für Hunde und Katzen
- OP-Kostenschutz Exklusiv: unbegrenzte Leistung für Hunde und Katzen
In allen OP-Kostenschutz Tarifen müssen Hund und Katze bei Antragsstellung mindestens 8 Wochen alt sein. Je nach gewählter Tarifvariante unterscheidet sich das Höchstaufnahmealter:
- OP-Kostenschutz 24: Hund und Katze dürfen bei Antragsstellung maximal 4 Jahre alt sein.
- OP-Kostenschutz und OP-Kostenschutz Exklusiv: Hunde und Katzen dürfen bei Neuabschluss maximal 7 Jahre alt sein.
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Altersgrenzen lediglich für den Neuabschluss einer Versicherung gelten. Der einmal versicherte Vierbeiner bleibt selbstverständlich sein Leben lang bei AGILA, wenn vorher keine Kündigung ausgesprochen wird
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Art, Rasse und Alter Ihres Tieres sowie nach dem gewünschten Tarif. In unserem Tarifrechner können Sie sich ganz einfach Ihren Beitrag ausrechnen lassen.
Haben Sie bereits eine Versicherung bei AGILA und möchten Ihren Beitrag wissen, finden Sie diesen in Ihrer Versicherungspolice.
- Wegfall der Leistungsgrenze, AGILA zahlt unbegrenzt!
- Zusätzlicher Reiseschutz für nicht durchführbare Reisen aufgrund einer tierärztlich bescheinigten Reiseunfähigkeit des Tieres.
- Übernahme der Kosten für zur OP gehörige Diagnostik am Vortag (für Katzen bei Verträgen mit Stand ab 02/2020, bei Hunden für Verträge mit Stand ab 05/2022)
Weitaus geringere Beiträge, Abschluss, Rechnungseinreichung und Abwicklung erfolgen vollständig online und somit schneller.
Grundsätzlich haben Sie in unseren Tarifen freie Tierarztwahl, Sie können also selbst entscheiden, welche Tierarztpraxis oder -klinik Ihren Vierbeiner behandeln soll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tierärztin oder der Tierarzt staatlich zugelassen ist.