Häufige Fragen: Tierkrankenschutz

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die AGILA Tierkrankenschutz-Tarife. Klicken Sie auf den kleinen Pfeil rechts neben der jeweiligen Überschrift, um die Antwort zu dieser Frage zu lesen. Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.

Tierarztrechnungen müssen innerhalb des Versicherungsjahres unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Ende dieses jeweiligen Versicherungsjahres, an den Versicherer übermittelt werden.

Grundsätzlich haben Sie in unseren Tarifen freie Tierarztwahl, Sie können also selbst entscheiden, welche Tierarztpraxis oder -klinik Ihren Vierbeiner behandeln soll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tierärztin oder der Tierarzt staatlich zugelassen ist.

Die Besonderheiten des Tierkrankenschutz 24 auf einen Blick:

  • Weitaus geringere Beiträge
  • Abschluss, Rechnungseinreichung und Abwicklung erfolgen vollständig online und somit schneller
  • 20 % Selbstbeteiligung pro eingereichter Rechnung

AGILA bietet aktuell drei verschiedene Tarifvarianten im Bereich "Tierkrankenschutz" an. Bei allen Tarifen handelt es sich um einen Krankenvollschutz, das heißt es werden Kosten für Behandlungen, Vorsorgeleistungen sowie Operationen erstattet. Einen ausführlichen Vergleich unseres normalen Tierkrankenschutz mit dem Tierkrankenschutz 24 finden Sie im Folgenden.

Versicherungssummen

Jährlich stehen Ihnen bestimmte Versicherungssummen für die Erstattung von Tierarztbesuchen zur Verfügung. Je nach Art des Tierarztbesuchs erstatten wir pro Versicherungsjahr:

- im Bereich "Kranken- und Unfallschutz"

Die Behandlung von Krankheiten und Unfällen ist im normalen Tierkrankenschutz für Hunde und Katzen bis zu 600 Euro versichert.

Im Tierkrankenschutz 24 beträgt die Erstattungshöhe bei Hunden und Katzen 500 Euro.

- im Bereich "OP-Kostenschutz"

Chirurgische Eingriffe unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen werden im normalen Tierkrankenschutz bei Hunden und Katzen bis zu 3.000 Euro erstattet.

Im Tierkrankenschutz 24 sind die Leistungsgrenzen für Operationen etwas geringer: Hier erstatten wir 2.500 Euro für Hunde und Katzen.

- im Bereich "Vorsorgeschutz"

Impfungen, Wurmkuren sowie Floh-/Zeckenmittel erstatten wir in beiden Tarifen für Hunde und Katzen innerhalb der Versicherungssumme für ambulante und stationäre Behandlungen bis zur maximalen Summe pro Versicherungsjahr.

- im Bereich "Verkehrsunfallschutz"

Sollte Ihr Vierbeiner von einem motorisierten Fahrzeug verletzt werden, übernehmen wir die daraus resultierenden Tierarztkosten in beiden Tarifen unbegrenzt, das heißt ohne eine Leistungsgrenze.

Selbstbeteiligung

Im normalen Tierkrankenschutz für Hunde haben Sie lediglich bei OP-Kosten ab dem 5. Geburtstag Ihres Tieres eine Eigenbeteiligung in Höhe von 20 % pro Rechnung. Für Katzen entfällt diese Selbstbeteiligung.

Im Tierkrankenschutz 24 zahlen Sie bei jeder Rechnung 20 % selbst.

Leistungszuwachs

Wenn Sie in einem Versicherungsjahr keine einzige Rechnung einreichen, erhöht sich die oben beschriebene Leistungsgrenze im Kranken- und Unfallschutz:

  • Im normalen Tierkrankenschutz um 250 Euro für Hunde und 125 Euro für Katzen
  • Im Tierkrankenschutz 24 um 150 Euro für Hunde und 100 Euro für Katzen

Weitere Informationen zum Leistungszuwachs finden Sie in unserem Artikel Was ist der Leistungszuwachs?

Auslandsschutz

Ihr versicherter Vierbeiner genießt selbstverständlich auch im Ausland in beiden Tarifen weltweiten Versicherungsschutz. Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:

Tierkrankenschutz: bis zu 12 Monate am Stück

Tierkrankenschutz 24: bis zu zwei Monate am Stück

Alle weiteren Informationen zum Auslandsschutz haben wir Ihnen in unserem Lexikonartikel Gilt die Versicherung auch im Ausland? zusammengefasst.

Rechnungseinreichung

Grundsätzlich funktioniert die Rechnungseinreichung sehr unbürokratisch: In unserem normalen Tierkrankenschutz können Sie sich aussuchen, ob Sie oder Ihr Tierarzt uns die Rechnung per E-Mail oder Post zukommen lassen möchten. Die Rechnungseinreichung kann auch unkompliziert und schnell über das Kundenportal oder die Kunden-App erfolgen. Für den Tierkrankenschutz 24 reichen sie die Rechnung ausschließlich über das Kundenportal, die Kunden-App oder folgendes Online-Formular ein: Rechnung einreichen Tierkrankenschutz 24.

Ausschlüsse

Die wenigen Ausschlüsse sind in beiden Tarifvarianten gleich. AGILA erstattet keine Kosten für:

Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Notwendigkeit), Prothesen des Bewegungsapparates, Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen sowie Kennzeichnung des Tieres und Fahrtkosten. Eine genaue Erklärung der Ausschlüsse finden Sie in unserem Artikel Welche Kosten sind ausgeschlossen?

Beitrag

Aufgrund der niedrigeren Leistungsgrenzen und der Selbstbeteiligung bei jeder Rechnung ist der Tierkrankenschutz 24 günstiger als der normale Tierkrankenschutz. Der genaue Beitrag richtet sich jedoch individuell nach Rasse und Alter Ihres Vierbeiners. Gerne können Sie sich den Beitrag für Ihren Liebling in unserem Tarifvergleich berechnen lassen.

Die Vorteile des Tierkrankenschutz Exklusiv auf einen Blick:

  • Höhere Versicherungssumme für ambulante und stationäre Behandlungen
  • Wegfall der Begrenzung im OP-Kostenschutz
  • Zusätzlicher Reiseschutz für nicht durchführbare Reisen aufgrund einer Erkrankung des Tieres
  • Übernahme der Kosten von Kastration/Sterilisation
    WICHTIG: Diese Leistung gilt nur für Verträge mit Stand ab 01/2020 (Hunde) und 02/2020 (Katzen)

Im Folgenden finden Sie einen ausführlichen Vergleich unseres normalen Tierkrankenschutzes mit dem Tierkrankenschutz Exklusiv. An erster Stelle sei gesagt, dass es sich sowohl beim Tierkrankenschutz als auch beim Tierkrankenschutz Exklusiv jeweils um eine Krankenvollversicherung handelt. In beiden Tarifvarianten werden also Behandlungen, Vorsorgeleistungen und Operationen im Rahmen von vereinbarten Versicherungssummen übernommen.

Kranken- und Unfallschutz

Die Behandlung von Krankheiten und Unfällen ist im normalen Tierkrankenschutz jährlich mit bis zu 600 Euro für Hunde und Katzen versichert. Im Tierkrankenschutz Exklusiv beträgt die Erstattungshöhe für Hunde und Katzen jährlich 1.100 Euro.

Vorsorgeschutz

Impfungen, Wurmkuren sowie Floh-/Zeckenmittel erstatten wir für Hunde und Katzen in allen aktuellen Tierkrankenschutz Tarifen im Rahmen der Versicherungssumme für ambulante und stationäre Behandlungen.

Operationskostenschutz

Chirurgische Eingriffe unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen sind in unseren aktuellen Tarifen mit Stand ab 12/2022 wie folgt versichert:

Tierkrankenschutz: bis zu 3.000 Euro für Hunde und Katzen. Die Summe gilt jeweils pro Versicherungsjahr.

Tierkrankenschutz Exklusiv: Unbegrenzt für Hunde und Katzen

Tierärztliche Videosprechstunden

In all unseren Tierkrankenschutz Tarifen für Hunde und Katzen übernehmen wir die Kosten für Telediagnostik und Teletherapie im Krankheitsfall, beispielsweise über tierärztliche Videosprechstunden.

Verkehrsunfallschutz

Sollte Ihr Vierbeiner von einem motorisierten Fahrzeug verletzt werden, übernehmen wir die daraus resultierenden Tierarztkosten in beiden Tarifen unbegrenzt, es gibt also in diesem Fall keine Leistungsgrenzen.

Auslandsschutz

Ihr Vierbeiner ist in beiden Tarifen bis zu 12 Monate am Stück im Ausland versichert. 

Leistungszuwachs

Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz ein ganzes Versicherungsjahr lang nicht in Anspruch nehmen, erhöht sich die Leistungsgrenze für Behandlungen in beiden Tarifen um 250 Euro bei Hunden sowie um 125 Euro bei Katzen. In unseren Tierkrankenschutz Tarifen für Hunde mit Stand ab Stand 03/2021 gilt: Wenn Sie bereits einen Leistungszuwachs erhalten haben und danach in mindestens zwei aufeinander folgenden Jahren wieder Leistungen in Anspruch nehmen, reduziert sich die jährliche Versicherungssumme ab dem dritten Jahr um den Betrag der letzten Erhöhung. In den Tarifen für Katzen sinkt der Leistungszuwachs NICHT. 

Und was kosten die Tarife?

Unser Tierkrankenschutz Exklusiv hat entsprechend der höheren Leistungen einen höheren monatlichen Beitrag als der Tierkrankenschutz. Der genaue Beitrag ist abhängig von Rasse und Alter des Tieres. In unserem Tarifrechner können Sie sich Ihren individuellen Beitrag berechnen lassen.

Wir werden oft gefragt, worin sich unsere Tierkrankenschutz Tarife zu den reinen OP-Kostenschutz Tarifen unterscheiden. Die Erklärung ist ganz einfach. Im Prinzip kann man die Tarifvarianten mit der privaten KFZ-Versicherung vergleichen: Es gibt die "Teilkaskoversicherung" – unseren OP-Kostenschutz – und die "Vollkaskoversicherung" – den Tierkrankenschutz.

AGILA Tierkrankenschutz

Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Diese Tarife eignen sich für alle Tierbesitzer, die eine Absicherung für jeden (medizinisch notwendigen) Tierarztbesuch wünschen.

Aktuell bieten wir hier drei verschiedene Tarifvarianten an. In allen werden Behandlungen, Vorsorgeleistungen und Operationen erstattet.  Da in diesen Tarifen auch Operationen erstattet werden, wird kein zusätzlicher OP-Kostenschutz benötigt.

→ Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen im Tierkrankenschutz.

AGILA OP-Kostenschutz

Der OP-Kostenschutz ist eine gute Absicherung für den meist sehr teuren Fall der Fälle: Ihr vierbeiniger Liebling muss operiert werden und benötigt im Anschluss womöglich noch Nachbehandlungen wie z.B. Physiotherapie. Mit dem OP-Kostenschutz stehen Sie dann auf der sicheren Seite, denn Sie können sich ganz in Ruhe um die Genesung Ihres Tieres kümmern, ohne sich auch noch um das Finanzielle Sorgen machen zu müssen.

AGILA bietet aktuell drei verschiedene OP-Kostenschutz Tarife an. Alle beinhalten die Übernahme von chirurgischen Eingriffen unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen. 

→ Eine genaue Leistungsübersicht sowie OP-Beispiele finden Sie hier.

WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass der OP-Kostenschutz tatsächlich nur für Operationen* und deren Nachbehandlungen aufkommt. "Normale" Behandlungen, wie zum Beispiel eine Analbeutelentleerung oder diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen (auch wenn diese unter Narkose stattfinden), werden hier nicht erstattet.

*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.

Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt. 

Welchen Tarif soll ich wählen?

Leider können wir Ihnen die finale Entscheidung, welcher Tarif der Richtige für Sie sein wird, nicht abnehmen. Jedes Tier ist unterschiedlich und leider kann man im Voraus nicht abschätzen, wie krank oder gesund Ihr Liebling sein wird. Sind Sie ein sehr sicherheitsliebender Mensch? Dann wäre der Tierkrankenschutz womöglich die bessere Wahl für Sie. Reicht Ihnen jedoch eine Absicherung gegen die wirklich ernsten Fälle, könnte der reine OP-Kostenschutz ausreichen.

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Sie den Tarif nach Vertragsabschluss doch noch umstellen möchten, ist das unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Problem. Unter welchen Vorrausetzungen ein Tarifwechsel möglich wäre, erfahren Sie in unserem Artikel Kann ich meinen AGILA Tarif nachträglich verändern?

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Art, Rasse und Alter Ihres Tieres sowie nach dem gewünschten Tarif. In unserem Tarifrechner können Sie sich ganz einfach Ihren Beitrag ausrechnen lassen.

Haben Sie bereits eine Versicherung bei AGILA und möchten Ihren Beitrag wissen, finden Sie diesen in Ihrer Versicherungspolice.

In allen Tierkrankenschutz Tarifen müssen Hund und Katze bei Antragsstellung mindestens 8 Wochen alt sein. Das Höchstaufnahmealter unterscheidet sich je nach Tarifvariante: 

  • Tierkrankenschutz 24: Hund und Katze dürfen bei Antragsstellung maximal 4 Jahre alt sein.
  • Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv: Der Hund darf bei Neuabschluss maximal 7 Jahre, die Katze maximal 9 Jahre alt sein.

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Altersgrenzen lediglich für den Neuabschluss einer Versicherung gelten. Der einmal versicherte Vierbeiner bleibt selbstverständlich sein Leben lang bei AGILA, wenn vorher keine Kündigung ausgesprochen wird.

Leider kann es bei den sehr beliebten Hunderassen Bulldogge und Mops zu rassebedingten Atemwegserkrankungen kommen. Auch andere Hunderassen wie Boxer, Cavalier King Charles Spaniels, Pekinesen, Shi-Tzsu, Lhasa Apsos, Pinscher oder auch Rassekatzen wie Perser oder die Scottish Fold können an einer Erkrankung der Atemwege (Brachycephalie) leiden. AGILA ist die Aufklärung zu dieser Erkrankung sehr wichtig, denn jeder Vierbeiner hat ein beschwerdefreies Leben verdient.

Was ist Brachycephalie und welche gesundheitlichen Probleme können auftreten?

Der Begriff "Brachycephalie" bedeutet Kurzköpfigkeit. Bei einem brachycephalen Tier ist der Schädel breiter und kürzer als bei einem Tier mit normal geformtem Schädel. Durch die spezielle Züchtung bekommt der Vierbeiner einen runderen Kopf mit einer kurzen Nase und kurzen Kieferknochen.

Trotz des süßen Aussehens führt die Verkürzung des Schädels bei einem Großteil der betroffenen Rassen zu massiven gesundheitlichen Problemen. In leichten Fällen können sich geringe Symptome wie Atemnebengeräusche (schniefen, schnarchen, röcheln, grunzen, etc.) und eine geringere Belastbarkeit bei warmem Wetter zeigen. In schweren Fällen kann der Vierbeiner so stark beeinträchtigt sein, dass eigentlich schöne Situationen wie beispielsweise Toben und Spielen im Sommer zu lebensbedrohlichen Situationen werden, weil das Tier keine Luft bekommt und kollabiert. Wenn die Erkrankung schon sehr weit fortgeschritten ist, kann es passieren, dass das Tier ohne besonderen Anlass ohnmächtig wird und umfällt.

Welche Symptome können auf eine Brachycephalie hinweisen?

Grundsätzlich können alle schnarchenden Atemnebengeräusche auf eine Verengung der Atemwege hinweisen. Leider besteht oftmals immer noch der Irrglaube, dass das Schnarchen und Röcheln bei kurzköpfigen Rassen normal sei – dies ist es jedoch nicht! Pfeifende und/oder schnarchende Atemgeräusche können darauf hindeuten, dass die Atemwege eingeengt sind und das Tier keine Luft bekommt.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Tierarzt, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Tier keine Luft bekommt. Auch wenn Ihr Vierbeiner nur ab und zu röchelt, kann dies ein erstes Anzeichen auf eine Atemwegserkrankung sein, die Sie abklären lassen sollten.

Welche Behandlungen und Operationen sind bei AGILA versichert?

Wenn Sie Ihren bei Vertragsabschluss gesunden Vierbeiner bei AGILA versichert haben, brauchen Sie sich keine Sorgen um die Kostenübernahme der nötigen Behandlungen machen. Sowohl in unseren Tierkrankenschutz Tarifen als auch in unseren reinen OP-Kostenschutz Tarifen werden die medizinisch notwendige Operation und die OP-Nachsorge bei Brachycephalie (beispielweise Nasenlocherweiterung, Gaumensegelkürzung) im Rahmen der jeweiligen Vertrags- und Tarifbedingungen erstattet.

Aufnahmekriterien für einen Vertragsabschluss

Ihr Vierbeiner ist noch nicht bei AGILA versichert? Gerne können Sie das nachholen, um sich gegen auftretende Tierarztkosten abzusichern. Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist, dass Ihr Tier das jeweilige Tarifhöchstalter noch nicht erreicht hat. Im Einzelfall und nach Prüfung Ihrer Angaben ist auch die Versicherung eines Tieres mit einer Vorerkrankung unter Vereinbarung von individuellen Ausschlüssen möglich.

WICHTIG: Ihr Vierbeiner gilt als gesund, wenn er sich nicht in Behandlung befindet, keine Behandlung in der Zukunft geplant ist und auch keine Symptome bestehen, die auf eine Krankheit hinweisen könnten.
Bekannte Vorerkrankungen können nach Prüfung im Vertrag dokumentiert und so von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden.
Bei kurzköpfigen Rassen gilt daher: Sollte Ihr Vierbeiner bereits eines der oben genannten Symptome (alle Atemnebengeräusche: röcheln, schnarchen, pfeifen) zeigen, werden die Kosten für Behandlungen und Operationen, die aufgrund der Brachycephalie notwendig sind oder werden, nicht übernommen.

Sollten Ihr Hund oder Ihre Katze aufgrund einer Corona-Erkrankung tierärztlich behandelt werden müssen, ist dies im Rahmen der Tierkrankenschutz-Tarife bis zur jeweiligen Leistungsgrenze Ihres Vertrages abgedeckt.

In unserem Online-Antrag für die Tierkrankenschutz Tarife werden folgende Fragen zur Gesundheit Ihres Vierbeiners gestellt:

-    Zeigt Ihr Vierbeiner derzeit Symptome einer Krankheit?
-    Wurde Ihr Tier in der Vergangenheit operiert?
-    Hat Ihr Vierbeiner eine dauerhafte Erkrankung?
-    Hat Ihr Vierbeiner eine Fehlentwicklung oder Missbildung?
-    Welche der folgenden tierärztlichen Behandlungen erhält Ihr Vierbeiner derzeit oder wurden bereits tierärztlich empfohlen, optional angeboten oder in Erwägung gezogen?

Erklärungen zu einzelnen Begrifflichkeiten

Symptome sind Anzeichen dafür, dass ein Tier nicht gesund ist, wie beispielsweise Humpeln, Röcheln, starkes Schnarchen, Zubildungen, Hautveränderungen, Durchfall, Erbrechen, Schnupfen, Husten, Fieber, Schwäche, Juckreiz, Cherry Eye,  Appetitlosigkeit, Probleme bei der Läufigkeit, Probleme mit dem Sexualtrieb bei Rüden und vergleichbare Anzeichen.

Mit dauerhaften Erkrankungen sind Krankheiten gemeint, die nicht wieder abheilen und einer dauerhaften Behandlung bedürfen oder mit großer Wahrscheinlichkeit zukünftig tierärztlich behandelt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Krankheiten wie Allergien, Futtermittelunverträglichkeiten, Epilepsie, anhaltende Infektionskrankheiten (Leishmaniose, Ehrlichiose, Babesiose, Anaplasmose, Herzwürmer), Blutgerinnungsstörungen, Organschwächen oder -überfunktionen (Schilddrüse, Herz, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse, Nebenniere), Autoimmunerkrankungen (z.B. Lupus erythematodes, Myasthenia gravis), Tumore und vergleichbare Veränderungen.

Ist ein Organ von Geburt an nicht so ausgebildet, wie es für die Tierart normal ist oder entwickelt es sich nicht der Art entsprechend, spricht man von einer Missbildung oder Fehlentwicklung. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen wie Ellbogengelenksdysplasien (ED),die Hüftgelenksdysplasien (HD), Nabelbrüche, persistierende Milchzähne, Kryptorchismus (keine Hoden im Hodensack), Entropium (eingerolltes Augenlid), Ektropium (hängendes Augenlid), Unter- oder Überbiss, angeborene Herzfehler, Gefäßmissbildungen oder vergleichbare ähnliche Veränderungen.

Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung, d. h. es werden Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Operationen übernommen. In den drei Tarifen erstatten wir keine Kosten für: Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation sowie im Tierkrankenschutz Exklusiv mit Stand ab 01/2020 für Hunde und Stand ab 02/2020 für Katzen), Prothesen des Bewegungsapparates, Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres und Fahrtkosten. Auch Untersuchungen im Zusammenhang mit der Zucht werden nicht übernommen.

Zudem sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind, ausgeschlossen. Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang Kosten für Impfungen, Wurmkuren und Zeckenprophylaxe, diese werden innerhalb des Budgets für ambulante und stationäre Behandlungen übernommen.

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass alle Behandlungen und Operationen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung zu einer Prothese ebenfalls nicht bezahlt. 

Erklärung der genannten Ausschlüsse

Da die Versicherungssprache nicht immer so leicht zu verstehen ist, möchten wir Ihnen an dieser Stelle die genannten Ausschlüsse noch einmal genauer erklären:

  • Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
  • Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden. 
  • Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
  • Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
  • Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips.

Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten. Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif.

In unseren Krankenvollschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Behandlungen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen übernommen werden. In unserem Artikel Wofür leistet AGILA im Tierkrankenschutz? finden Sie eine Leistungsübersicht und Behandlungsbeispiele, die im Tierkrankenschutz versichert sind. Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen des vereinbarten Leistungslimits enthalten. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT erstattet. 

Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:

  • Tierkrankenschutz 24: bis zu zwei Monate am Stück
  • Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück
Wichtig

Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich. Wie Sie Rechnungen einreichen können, erklären wir Ihnen in unserem Artikel Wie funktioniert die Rechnungsabwicklung bei AGILA? Bitte beachten Sie, dass die dort erwähnte Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).

Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Die Selbstbeteiligung variiert je nach gewähltem Tarif:

  • In unserem Tierkrankenschutz 24 haben Sie bei jeder Rechnung einen Eigenanteil in Höhe von 20%.
  • In unserem Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv haben Sie bis zum 5. Geburtstag des Tieres keine Selbstbeteiligung. Erst ab dem 5. Geburtstag gilt für Hunde ein Eigenanteil in Höhe von 20% ausschließlich für Operationskosten.

Sie finden die vereinbarte Selbstbeteiligung selbstverständlich auch in Ihren Vertragsunterlagen.

Die Abrechnung mit uns ist sehr unbürokratisch und einfach. Tierarztrechnungen können für alle Tarife unkompliziert und in wenigen Sekunden über das Kundenportal auf der Website oder in der AGILA Kunden-App eingereicht werden. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach AGILA eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen.

Darüber hinaus finden Sie auf unserer Website ein Online-Formular, über das Behandlungsrechnungen für alle Tierkrankenschutz-Tarife eingereicht werden können. Anders als beim Kundenportal oder der Kunden-App, bei denen Ihre persönlichen Daten und Vertragsdaten bereits automatisch hinterlegt sind, müssen Sie diese bei Nutzung des Online-Formulars zusätzlich eingeben. 

Wichtige Hinweise

Bitte achten Sie darauf, dass auf Rechnungen für Operationen und deren Nachbehandlung das Wort "Operation" oder "OP" vermerkt ist, damit die Rechnung bei uns korrekt erkannt und abgerechnet wird.

Verzichten Sie komplett auf handschriftliche Hinweise und Vermerke auf der Rechnung! Bitte beachten Sie auch, dass jede Rechnung einzeln und pro versichertem Tier eingereicht werden muss. Sammelrechnungen für mehrere Tiere gleichzeitig können wir nicht bearbeiten.

Achten Sie beim Abfotografieren der Rechnung stets auf eine ausreichend gute Qualität des Fotos. Dies beschleunigt und vereinfacht die Bearbeitung Ihrer Tierarztrechnung. Bitte berücksichtigen Sie folgende Tipps:

  • Die Rechnung sollte frei von Knicken und Falten sein. Streichen Sie Unebenheiten vorher glatt.
  • Achten Sie auf eine gute Beleuchtung und auf einen farblich abweichenden Hintergrund.
  • Fotografieren Sie die Rechnung frontal von oben. Es sollten keine Rechnungsinformationen abgeschnitten oder verdeckt werden.
  • Verzichten Sie auf Quittungsbelege. Sollten diese an der Rechnung angeheftet sein, entfernen Sie diese bitte. Wir benötigen die Quittungsbelege nicht für die Bearbeitung Ihrer Tierarztrechnung.

Zulässige Dateiformate für die Rechnungseinreichung sind PDF, JPEG und PNG.

Hier finden Sie weitere nützliche Tipps zur schnellen und unkomplizierten Einreichung von Rechnungen.

ACHTUNG: Für den Tierkrankenschutz 24 reichen Sie die Rechnung ausschließlich über das Kundenportal im Web, in der Kunden-App oder über folgendes Online-Formular ein: Rechnung einreichen Tierkrankenschutz 24

Kann der Tierarzt auch mit AGILA direkt abrechnen?

Eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt ist möglich, wenn dieser damit einverstanden ist. Die Tierarztpraxis kann die Rechnung am besten per E-Mail an direktabrechnung@agila.de senden und muss dabei den Vor- und Nachnamen des Kunden, die Vertragsnummer, den Namen des versicherten Tieres sowie den Hinweis angeben, dass wir direkt mit dem Tierarzt abrechnen sollen. Diese Zusatzinfos können gern direkt in die Mail geschrieben werden. Auch in diesem Fall sollte komplett auf handschriftliche Hinweise auf der Rechnung verzichtet werden!

Und wann erfolgt die Erstattung?

Die Rechnung wird innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet, wenn sie über die Kunden-App oder das Kundenportal eingereicht wurde. Reichen Sie die Rechnung über E-Mail oder Post ein, kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit dem Tierarzt gewünscht wurde, erhält dieser ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung.

In unseren Tierkrankenschutz Tarifen belohnen wir die Gesundheit Ihres Vierbeiners mit einer Erhöhung der jährlichen Versicherungssumme für die ambulante und stationäre Behandlungen bei der Tierärztin oder dem Tierarzt. So haben Sie für spätere, eventuell höhere Tierarztkosten mehr Leistung zur Verfügung.

Wann erhöht sich die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme für Behandlungen erhöht sich, wenn ein ganzes Versicherungsjahr lang keine Rechnung eingereicht wird. Oft erreicht uns die Frage, ob sich die Grenze auch erhöht, wenn lediglich Vorsorgemaßnahmen eingereicht wurden. Hier gilt: Die Versicherungssumme erhöht sich nur, wenn der Vertrag ein Versicherungsjahr lang gar nicht in Anspruch genommen wurde, also auch nicht von Vorsorgemaßnahmen!

Leistungszuwachs für Hunde

Für Hunde erhöht sich die Versicherungssumme für ambulante und stationäre Behandlungen im Tierkrankenschutz um 250 Euro, im Tierkrankenschutz Exklusiv um 250 Euro und im Tierkrankenschutz 24 um 150 Euro pro rechnungsfreiem Versicherungsjahr.

Leistungszuwachs für Katzen

Für Katzen erhöht sich die Versicherungssumme für ambulante und stationäre Behandlungen im Tierkrankenschutz um 125 Euro, im Tierkrankenschutz Exklusiv um 125 Euro und im Tierkrankenschutz 24 um 100 Euro pro rechnungsfreiem Versicherungsjahr.

Gut zu wissen

In unseren Tarifen Tierkrankenschutz 24, Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv für Hunde mit Stand älter als 03/2021 und in allen Tierkrankenschutz Tarifen für Katzen gilt: Die einmal erhöhte Versicherungssumme bleibt immer bestehen, sie sinkt also nicht wieder, wenn Sie im darauffolgenden Versicherungsjahr Rechnungen einreichen.

In Tierkrankenschutz Tarifen für Hunde mit Stand ab 03/2021 gilt: Wenn Sie bereits einen Leistungszuwachs erhalten haben und danach in mindestens zwei aufeinander folgenden Jahren wieder Leistungen in Anspruch nehmen, reduziert sich die jährliche Versicherungssumme ab dem dritten Jahr um den Betrag der letzten Erhöhung.

Übrigens kann sich die jährliche Versicherungssumme grundsätzlich unendlich weiter erhöhen, es gibt keine Höchstgrenze.

Vorsorgeuntersuchungen sind für Vierbeiner genauso wichtig wie für Zweibeiner. Damit Ihr Liebling lange gesund und munter bleibt, sollten Sie regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt durchführen lassen. 

Vorsorgeschutz

Zu Behandlungen im Rahmen des speziellen Vorsorgeschutzes bei AGILA zählen Impfungen, Wurmkuren sowie Floh- und Zeckenmittel, die vorsorglich verabreicht werden.

In allen aktuell von AGILA angebotenen Tierkrankenschutz-Tarifen ist automatisch ein Vorsorgeschutz enthalten, in unseren Alttarifen war der Vorsorgeschutz optional buchbar. Ob der Vorsorgeschutz auch in Ihrem Vertrag enthalten ist, können Sie in Ihrer Versicherungsurkunde nachlesen.

Für Hunde und Katzen sind Vorsorgeleistungen in allen Tarifen innerhalb der jeweiligen ambulanten Versicherungssumme abgedeckt.

Gesundheitsvorsorge: Untersuchungen

Weitere mögliche Vorsorge- und Routineuntersuchungen sind beispielsweise ein jährliches Blutbild oder ein gründlicher Check-Up (Untersuchung von Körper, Herz und Kreislauf). Laut Versicherungsbedingungen sind diese freiwilligen Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind, ausgeschlossen. Auch Untersuchungen im Zusammenhang mit der Zucht werden nicht übernommen.

Wie kann ich die Vorsorgeleistungen abrechnen?

In unserem Artikel Wie funktioniert die Rechnungsabwicklung bei AGILA? erläutern wir Ihnen, wie einfach und unkompliziert die Rechnungsabwicklung funktioniert.

Achtung!

Vorsorge- und Routineuntersuchungen werden häufig mit den Leistungen des Vorsorgeschutzes verwechselt. Bitte beachten Sie die hier beschriebenen Regelungen, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt.

In unseren Tarifen Tierkrankenschutz 24, Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv für Hunde mit Stand älter als 03/2021 und in allen Tierkrankenschutz Tarifen für Katzen gilt: Die einmal erhöhte Versicherungssumme bleibt immer bestehen, sie sinkt also nicht wieder, wenn Sie im darauffolgenden Versicherungsjahr Rechnungen einreichen.

In den Tierkrankenschutz Tarifen für Hunde mit Stand ab 03/2021 gilt: Wenn Sie bereits einen Leistungszuwachs erhalten haben und danach in mindestens zwei aufeinander folgenden Jahren wieder Leistungen in Anspruch nehmen, reduziert sich die jährliche Versicherungssumme ab dem dritten Jahr um den Betrag der letzten Erhöhung.

Übrigens kann sich die jährliche Versicherungssumme grundsätzlich unendlich weiter erhöhen, es gibt keine Höchstgrenze.

In den Tierkrankenschutz Tarifen von AGILA werden Vorsorgeleistungen (Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenmittel) sofort ab Vertragsbeginn erstattet. Auch Tierarztkosten, die aufgrund eines Unfalls (beispielsweise einer Rauferei mit einem anderen Hund) sowie bei Verkehrsunfällen angefallen sind, erstatten wir direkt ab Vertragsbeginn. Alle anderen Behandlungen und Operationen sind in den aktuellen Tarifen mit Stand ab 05/2022 nach einer Wartezeit von einem Monat abgedeckt. In älteren Tarifen gilt eine Wartezeit von drei Monaten.

Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. In diesem Tarif ist Ihr Vierbeiner gegen Tierarztkosten durch Krankheiten, Unfälle und Operationen versichert. Auch Vorsorgeuntersuchungen werden erstattet. AGILA bietet aktuell drei Tarifvarianten an, die sich in der Erstattungshöhe, Beitrag und einigen Leistungen unterscheiden.

Leistungsübersicht Tierkrankenschutz Tarife

  • Kranken- und Unfallschutz
  • Vorsorgeschutz
  • Operationskostenschutz
  • Verkehrsunfallschutz
  • Auslandsschutz
  • Jährlicher Leistungszuwachs, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde
  • Rechnungsprüfung innerhalb von nur acht Arbeitsstunden bei Einreichung über Kunden-App oder Kundenportal
  • Direktabrechnung mit der Tierarztpraxis oder -klinik möglich
  • Erstattung bis zum 4-fachen Satz der GOT
  • Übernahme der Notdienst-Grundgebühr
  • Übernahme der Kosten für tierärztliche Videosprechstunden

Bei AGILA ist die Leistungsübernahme einfach geregelt: Wir haben genau festgelegt, welche wenigen Behandlungen und Operationen nicht übernommen werden, alle anderen Tierarztbesuche werden im Rahmen des jeweiligen Tarifs erstattet. Ausgeschlossen sind lediglich: Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Notwendigkeit), Prothesen des Bewegungsapparates, Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen sowie Kennzeichnung des Tieres und Fahrtkosten. Alle Behandlungen, die mit den genannten Ausschlüssen in Zusammenhang stehen, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Eine Ausnahme gibt es im Tierkrankenschutz Exklusiv: Dort übernehmen wir für Hunde bei Verträgen mit Stand ab 01/2020 und für Katzen bei Verträgen mit Stand ab 02/2020 immer Kastration und Sterilisation.

Behandlungsbeispiele

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gerne einige Beispiele für Tierarztbesuche nennen, die wir in unseren Tierkrankenschutz Tarifen übernehmen:

  • Arthroskopie
  • Biopsie
  • Chemische Kastration (Kastrationschip)
  • Impfung/Wurmkur/Flohschutz/Zeckenschutz
  • Wurzelbehandlung/Zahnextraktion/Zahnsteinentfernung
  • Kralle/Wolfkralle ziehen
  • Goldakupunktur
  • Kreuzbandriss
  • Patella Luxation
  • Magendrehung

In dieser Liste finden Sie zudem einen Vergleich von Beispielleistungen, die wir im Tierkranken- und OP-Kostenschutz übernehmen. Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Tierarztkosten, für die wir aufkommen. Wir möchten Ihnen hier lediglich eine grobe Übersicht über unsere Leistungen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine feste Kostenzusage ohne vorliegende Rechnung nicht möglich ist. Sie können uns aber gerne montags bis freitags in der Zeit von 9 – 17 Uhr unter 0511 71 280 – 800 anrufen, um zu besprechen, ob eine anstehende Behandlung/Operation im Tarif enthalten oder laut Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.