Eine Haustierversicherung für alle Fälle und Felle: Im Folgenden finden Sie die einzelnen Leistungen in unserem AGILA Tierkrankenschutz.

Kranken- und Unfallschutz

Erstattung der Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur jährlichen Versicherungssumme (600 Euro für Hunde und Katzen) inklusive:

  • Arzneimittel
  • Unterbringungskosten Tierklinik
  • Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
  • Physikalische Therapie
  • Homöopathische Behandlung
  • Vorsorgemaßnahmen: Impfung, Wurmkur, Floh-/Zeckenprophylaxe innerhalb der Versicherungssumme für ambulante und stationäre Behandlungen
  • Erstattung bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

OP-Kostenschutz

Übernahme der Tierarztkosten ohne Selbstbeteiligung bis zur jährlichen Versicherungssumme (3.000 Euro für Hunde und Katzen) für medizinisch notwendige chirurgische Eingriffe unter Anästhesie sowie deren Nachbehandlung. Bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ab dem 5. Geburtstag gilt für Hunde eine Selbstbeteiligung von jeweils 20% pro Versicherungsfall. Für Katzen entfällt diese!

Verkehrsunfallschutz

Unbegrenzte Erstattung aller Tierarztkosten für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen im öffentlichen Straßenverkehr.

Tierärztliche Videosprechstunden

Übernahme der Kosten für Telediagnostik und Teletherapie im Krankheitsfall, beispielsweise über tierärztliche Videosprechstunden.

Auslandsschutz

12 Monate weltweiter Auslandsschutz bei Reisen. Inklusive des medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Vierbeiners nach Deutschland.

Schnelle Zahlung

Reichen Sie Ihre Tierarztrechnungen einfach per Kundenportal oder AGILA Kunden-App auf dem Smartphone ein. Wir bearbeiten diese innerhalb von acht Arbeitsstunden und zahlen an Sie oder rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Tierarztpraxis oder der Tierklinik ab.

Hinweis

Die Versicherung im Tierkrankenschutz greift für Vorsorgemaßnahmen (Impfung, Wurmkur, Floh- und Zeckenprophylaxe) sowie für Leistungen infolge eines Unfalls/Verkehrsunfalls sofort ab Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen ab einen Monat nach Vertragsbeginn.