Heute erhalten Sie im zweiten Teil unserer Urlaubsserie Informationen zu den Einreisebestimmungen mit Hund für weitere, beliebte Reiseziele in Europa. Zum ersten Teil mit den Ländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien und Norwegen geht es hier.
Für alle Länder der EU gilt bei der Einreise:
- Hunde, die nach dem 03.07.11 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, benötigen einen Mikrochip
- Bei Hunden, die vor dem 03.07.11 erstmals gekennzeichnet wurden, ist eine lesbare Tätowierung ausreichend
- Hunde benötigen eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage zurückliegt
- Hundehalter müssen einen EU-Heimtierausweis, in dem die o.g. Merkmale eingetragen sind, mit sich führen
In den Ländern Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande und Rumänien gelten ausschließlich diese Bedingungen. Im Folgenden sind zusätzliche Bestimmungen und besondere Regelungen einzelner Länder in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
- Österreich: Neben den EU-Einreisebestimmungen für Hunde ist die Gesetzeslage bezüglich Maulkorb- und Leinenpflicht in den österreichischen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Über die einzelnen Regelungen sollten Sie sich vor einem Urlaub mit Hund direkt für die Bundesländer informieren, die Sie bereisen werden.
- Portugal: Ergänzend zu den EU-Einreisebestimmungen für Hunde besteht eine allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht. An Stränden, in Restaurants und in Bussen sind Hunde verboten. Schweden Zusätzlich zu den auch in Schweden geltenden EU-Einreisebestimmungen für Hunde werden Impfungen gegen Leptospriose und Staupe empfohlen. Verboten ist die Einreise von Hunden bis zu einem Alter von drei Monaten. Eine allgemeine Leinenpflicht gilt im Land von März bis August.
- Schweiz: Auch im Nicht-EU-Land Schweiz benötigen einreisende Hunde EU-Heimtierausweis, Mikrochip und gültige Tollwutimpfung. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupierter Rute ist verboten. Für Kurzaufenthalte entscheidet der Zoll, ob eine Ausnahme gemacht wird. Zur Leinen- und Maulkorbpflicht gibt es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Kantonen, die Sie bei einer Reise in die Schweiz direkt erfragen sollten.
- Spanien: Neben den allgemeinen EU-Einreisebestimmungen für Hunde gilt in Spanien für bestimmte Rassen eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Zu diesen Rassen zählen: Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inu, Akita-Inu. Darüber hinaus gibt es eine allgemeine Gurtpflicht für Hunde im Auto. Empfohlen werden Zeckenschutz und Impfungen gegen bestimmte Mittelmeerkrankheiten wie beispielsweise Leishmaniose.
- Türkei: In die Türkei dürfen höchstens zwei Haustiere (Hunde, Katzen oder Vögel) einreisen, die auf den Reisenden angemeldet sind und in dessen Begleitung reisen. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose sowie Tollwut geimpft werden. Diese Impfungen müssen in den Impfpass des Tieres eingetragen sein. Für die Tiere muss bis 15 Tage vor der Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ausgestellt und bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten am Zoll vorgelegt werden.
- Ungarn: Zusätzlich zu den EU-Einreisebestimmungen für Hunde besteht in Ungarn eine Leinenpflicht in der Öffentlichkeit und eine Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Nicht einreisen dürfen folgende Rassen: Pitbull, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeux Dogge, Fila Brasiliero, Bandog.
Wer Ferien mit seinem Hund machen möchte, sollte die richtige Absicherung nicht vernachlässigen. Eine Hundekrankenversicherung, Hunde-OP-Versicherung und Hundehaftpflichtversicherung leisten auch im Urlaub gute Dienste, wenn der vierbeinige Liebling sich zum Beispiel verletzt oder aus Versehen einen Schaden anrichtet. Bevor Sie mit Ihrem Vierbeiner in den Urlaub fahren, sollten Sie sich in jedem Fall noch einmal zeitnah über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren, da sich diese immer wieder ändern können.
Stand März 2014