Ab dem 01. Februar 2014 gelten in Europa neue Vorschriften für den Zahlungsverkehr. SEPA (Single Euro Payments Area) ist der neue, einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Die heutigen, nationalen Zahlverfahren werden auf der gesetzlichen Grundlage der EU-Verordnung Nr. 260/2012 („SEPA-Migrationsverordnung“) zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren abgelöst.
Wer ist betroffen?
SEPA gilt für alle Kontoinhaber, ob Privatperson oder Unternehmen. Alle Firmen müssen Ihren Zahlungsverkehr bereits ab dem 01.02.2014 umstellen. Privatpersonen haben für die vollständige Umstellung noch einige Jahre Zeit.
Was ändert sich?
Anstelle der in Deutschland gewohnten Bankleitzahl gibt es zukünftig den BIC (Business Identifier Code). Anstelle der Kontonummer wird in Zukunft die IBAN (International Bank Account Number) genutzt. Der Zahlungsempfänger (Gläubiger) wird durch die Gläubiger-Identifikationsnummer (GID) eindeutig identifiziert. Voraussetzung für den Einzug per SEPA-Lastschrift ist ein SEPA-Lastschriftmandat mit einer eindeutigen Mandatsnummer (Mandatsreferenznummer). GID und Mandatsnummer finden Sie zukünftig bei Abbuchungen auf Ihrem Kontoauszug.
Wie sehen IBAN und BIC aus?
Die IBAN umfasst in Deutschland 22 Stellen und in Österreich 20 Stellen. Sie besteht aus:- einem Ländercode (für Deutschland: DE)- einer Prüfziffer- einer Bankleitzahl- und einer Kontonummer Beispiel einer IBAN für Deutschland: DE 44 70090500 0004562244- Länderkennzeichen: DE- Prüfziffer: 44- Bankleitzahl: 70090500- Kontonummer: 0004562244 Beispiel einer IBAN für Österreich: AT 84 34000 00000062679- Länderkennzeichen: AT- Prüfziffer: 84- Bankleitzahl: 34000- Kontonummer: 00000062679 Der BIC ist die internationale Kennung des Kreditinstituts. Er besteht aus dem Bankcode, Ländercode, Codierung des Ortes und der Filiale (optional). Den BIC Ihres Kreditinstitutes finden Sie auch auf jedem Kontoauszug und künftig auch auf Ihrer EC- bzw. Kreditkarte.
Wo finde ich IBAN und BIC für mein Konto?
Ihre IBAN und den BIC Ihrer kontoführenden Bank können Sie Ihrem (ggf. elektonischen) Kontoauszug und künftig auch Ihrer EC- oder Kreditkarte entnehmen.
Warum hat AGILA mir 1ct auf mein Konto überwiesen?
Die von uns durchgeführten 1ct-Überweisungen dienen der sogenannten Pre-Notification, was übersetzt "Vorabankündigung" bedeutet. Vorabankündigungen sind bereits heute geübte Praxis im Rahmen der nationalen Lastschriftverfahren innerhalb Deutschlands (z. B. Rechnungen, Zahlungspläne etc.). Es liegt im ureigenen Interesse des Zahlungsempfänger, dass ein Lastschrifteinzug für autorisierte Lastschriften erfolgreich ist. Vor diesem Hintergrund ist dem Zahler im Vorfeld des Lastschrifteinzugs die Betragshöhe und das Fälligkeitsdatum mitzuteilen. Diese Mitteilung muss dem Kunden mindestens 14 Tage vor der Lastschrift gemacht werden. Dazu überweisen wir einen Betrag von 1ct auf Ihr Konto und teilen Ihnen im Verwendungszweck mit, welchen Betrag wir zu welchem Datum einziehen werden. Bei wiederkehrenden Beträgen, z. B. einer monatlichen Prämie von 5 Euro, müssen wir diese Information nur einmal übermitteln. Erst bei einer Erhöhung der Prämie wird eine erneute Pre-Notification fällig.
Wo finde ich die IBAN und BIC von AGILA?
Wenn Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, wenden Sie sich bitte unter folgender Nummer an unsere Mitarbeiter im Kundenservice. Diese werden Ihnen die IBAN und BIC mitteilen, die Sie zukünftig für Überweisungen nutzen können: 0511 71280-383