Wir schätzen unsere vierbeinigen Begleiter und sind bereit, einiges für ihr Wohlergehen zu tun – und zu zahlen. Wussten Sie schon, dass einige der Ausgaben für Haustiere vom Finanzamt unterstützt werden? Wir haben für Sie ein paar Tipps zusammengestellt, mit denen Sie dank Hund und Katze bei der nächsten Steuererklärung sparen können.
Haushalt und Handwerker
Ob nun das Füttern der Katze oder das Frisieren des Hundes – zahlreiche Arbeiten, für die Sie professionelle Servicekräfte engagieren, können von der Steuer abgesetzt werden. Das umfasst die entgeltliche Betreuung und Pflege Ihres Vierbeiners, also Tätigkeiten, welche ansonsten Sie selbst erledigen würden. Wichtig ist dabei, dass Sie Rechnungen per Überweisung bezahlen und die Arbeit in Ihrem Haushalt stattfindet. Gassi gehen kann also erst dann geltend gemacht werden, wenn es Teil eines Betreuungsprogrammes in Ihrer Wohnung bzw. auf Ihrem Grundstück ist. Entsprechend sind die Entlohnung des Tiersitters und -friseurs nur bei einem Service in den eigenen vier Wänden absetzbar. Insgesamt können Sie bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie diesen 20 Prozent der Anfahrts- und Lohnkosten von bis zu 20.000 Euro geltend machen, also bis zu 4.000 Euro sparen. Und auch für Hundehütten & Co. gilt: Fertige Produkte und Materialien bringen keinen Vorteil, allerdings unterstützt das Finanzamt 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro einer Handwerkerleistung, wenn Sie zum Beispiel den neuen Kratzbaum von einem Profi bauen lassen. Noch mehr sparen übrigens die Besitzer von Arbeitstieren wie Blindenhunden, da hier alle Haltungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Tierärzte und Versicherungen
Tierarztkosten werden vom Finanzamt nicht übernommen. Daher empfehlen wir Ihnen einen Krankenschutz für Ihren Liebling, um gegen finanzielle Belastungen abgesichert zu sein. Auch die Hundesteuer ist leider nicht absetzbar, da diese als private Ausgabe zählt. Was Sie in Ihrer Steuererklärung hingegen als Sonderausgabe vermerken können ist die Tierhaftpflichtversicherung – hier umfasst der Höchstbetrag 1.900 Euro jährlich. Mit etwas Geschick können Sie also Ihren Geldbeutel wieder etwas auffüllen und damit zum Beispiel Ihrem Liebling das ein oder andere Spielzeug mehr kaufen.