Der EU-Heimtierausweis ist seit 2004 verpflichtend, wenn man innerhalb der Europäischen Union mit seinem Vierbeiner Reisen möchte. Das galt bisher auch für das Vereinigte Königreich, doch der Ausstieg Großbritanniens aus der EU hat einiges verändert. Erfahren Sie hier, wie der Brexit Haustier-Reisen in das und aus dem Vereinigten Königreich heraus verändert hat und was Sie künftig bei Ihren Reisen mit Hund und Katze beachten sollten.


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Nach dem Brexit: Haustiere mit EU-Heimtierausweis

Hunde- und Katzenhalter:innen, die einen Heimtierausweis der Europäischen Union besitzen, können diesen vorerst auch weiterhin für die Einreise nach Großbritannien nutzen. Jeder Vierbeiner muss mit einem Mikrochip ausgestattet sein, mit dem außerdem eine gültige und vor mindestens 21 Tagen unternommene Tollwutimpfung nachgewiesen werden soll. Hunde brauchen zusätzlich eine Bandwurmbehandlung, die nicht weniger als 24 Stunden und nicht länger als 5 Tage vor der Einreise erfolgt ist. All diese Kriterien werden im Heimtierausweis nachgewiesen. Daneben besteht ein Einreiseverbot von Hunden in einem Alter von unter 15 Wochen und bestimmter Rassen (Pitbull Terrier, Japanese Tosa Dogo Argentino, Fila Brasileiro). Die Einreise darf nur über zugelassene Reiserouten erfolgen und eine Person kann mit maximal fünf Hunden reisen (wobei es ein paar Ausnahmen, beispielsweise für Wettbewerbe, gibt).

Nach dem Brexit: Haustiere aus Großbritannien

Wer ein Haustier aus Großbritannien in die EU bringen möchte, hat einen etwas größeren Aufwand. Denn: Heimtierausweise, die im Vereinigten Königreich ausgestellt wurden, werden seit diesem Jahr nicht mehr bei uns anerkannt. Grundsätzlich gelten zunächst die Regelungen, wie auch bei der Reise von einem EU-Land nach Großbritannien: Das Tier muss einen Mikrochip haben, die letzte Tollwutimpfung muss gültig sein und mindestens 21 Tage vor Einreise vorgenommen werden. Der wichtige Unterschied ist nun aber, dass eine einfache Dokumentation im Heimtierausweis nicht mehr ausreicht. Stattdessen wird ein Gesundheitszeugnis (AHC) benötigt, das ein Tierarzt oder eine Tierärztin maximal zehn Tage vor der Einreise ausgestellt haben muss. Ab dann kann dieses Zeugnis vier Monate lang zur Wiedereinreise in die EU genutzt werden.

Die Ausnahme vom Brexit: Haustiere aus Nordirland

Zwar gehört Nordirland zu Großbritannien, ist jedoch von der neuen Regelung zur Einreise von Hunden und Katzen in die EU ausgenommen. Das sogenannte Irland-Nordirland-Protokoll soll eine harte Grenze auf der irischen Insel vermeiden und betrifft auch unsere Vierbeiner. So reicht es aus, wenn Halter:innen zum Überqueren der Grenze den aktuellen EU-Heimtierausweis vorzeigen, wie es bei Reisen innerhalb der EU oder Haustiermitnahme von der EU nach Großbritannien nötig ist.

Foto: © Kitty/Adobe Stock

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