Emma und Leni, die beiden Welpen aus unserer gleichnamigen Artikelreihe, wurden vor ihrem Flug nach Deutschland noch in Taiwan kastriert. Für die Tierschützerin, die bei der Organisation der Rettung der beiden Welpen geholfen hat, eine Selbstverständlichkeit. Warum die Kastration im Tierschutz eine wichtige Maßnahme für das Tierwohl ist und wie sie sich auch mit dem deutschen Tierschutzgesetz vereinbaren lässt, erklären wir in diesem Artikel.


Inhaltsverzeichnis:


Kastration im Tierschutzgesetz

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ – So steht es im deutschen Tierschutzgesetz. Weiterhin heißt es in Paragraph 6: „Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres“. Dennoch ist die Kastration im Tierschutz Gang und Gebe. Rechtlich lässt sie sich mit Einschränkungen des Paragraphen 6 ermöglichen. So gilt das Verbot unter anderem nicht, wenn „der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist“ oder wenn „zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird“. Die Kastration beim Hund, der Hündin oder bei Katzen aus Privathaushalten steht damit rechtlich in einem anderen Kontext als die Bedingungen, unter denen der Tierschutz arbeitet.

Kastration im Tierschutz im Ausland üblich

Kastration im Tierschutz ist in vielen Ländern eine wichtige Maßnahme, der Überpopulation und dem Leid von Straßenhunden und -katzen entgegenzuwirken. Deutsche Organisationen nutzen Kastrationsaktionen als Maßnahmen im Auslandstierschutz, ebenso wie Tierschützer vor Ort. Ausgesetzte Haustiere haben Nachkommen produziert, die teilweise schon seit mehreren Generationen wild leben und so weder in Tierheimen noch in Privathaushalten untergebracht werden können. Wie mit ihnen umgegangen werden kann, zeigt das Beispiel Taiwan: Hier gibt es staatlich organisierte Kastrationen, bei denen Straßenhunde eingefangen, kastriert und wieder ausgesetzt werden. Gegenüber der auf dem Inselstaat bis 2017 erlaubten Tötung von Streunern ist das eine nicht nur tierfreundlichere, sondern auch effektivere Maßnahme. Während das stupide Einfangen und Töten der Hunde nur dazu geführt hat, das neue Vierbeiner an ihre Stelle gerückt sind und selbst weitere Welpen erzeugt haben, können nun die teilweise verwilderten Hunde weiterleben, ohne neue Straßenhunde auf die Welt zu setzen.

Kastrationspflicht

In deutschen Tierheimen kann die Kastration das Zusammenleben mehrerer Vierbeiner erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Es kann auch vorkommen, dass ein Tierheim versucht, neue Halter:innen nach der Adoption zur Unfruchtbarmachung des neuen Tieres zu verpflichten. Damit wollen sie, wie mit fast jeder Kastration im Tierschutz, der Überpopulation von Hunden und Katzen vorbeugen. Eine solche pauschale Verpflichtungsklausel ist allerdings nicht wirksam. Wer hingegen zur Kastration ihrer Tiere verpflichtet werden kann, sind Halter:innen von Freigängern. Zwar gibt es noch keine bundesweite Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen, auf Kommunalebene kann diese jedoch eingeführt werden und wurde so auch schon in einigen Regionen umgesetzt. Der Deutsche Tierschutzbund hat auf seiner Website aufgelistet, in welchen Gemeinden die Kastrationspflicht herrscht.

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