Freilaufende Hunde im Wald – ein schönes Bild für viele Hundehaltende. Doch die Realität sieht oft anders aus: In vielen Regionen gilt eine Leinenpflicht, deren Missachtung hohe Bußgelder nach sich ziehen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Bundesländern und Situationen eine Leinenpflicht gilt, welche Strafen drohen und worauf Sie achten müssen.


Inhaltsverzeichnis:


Leinenpflicht: Was ist das?

Mit der Leinenpflicht wird die Pflicht für Hundehaltende bezeichnet, ihre Hunde an einer reißfesten und ausreichend kurzen Leine zu führen. In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung: Die Gesetzeslage unterscheidet sich je nach Bundesland und Kommune. Die Gesetzliche Grundlage in Bayern bildet beispielsweise das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) §18 Absatz 1:

„Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden […] in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. […]“

Grundsätzlich sollen durch die Leinenpflicht Wildtiere geschützt, Konflikte mit anderen Menschen und Hunden vermieden und Unfälle verhindert werden. Folgende Anforderungen werden dabei an eine Hundeleine gestellt:

  1. Die Leine muss reißfest sein.
  2. Je nach Region darf sie maximal zwei Meter lang sein – in manchen Fällen ist nur eine ein Meter lange Leine erlaubt.
  3. Die Befestigung erfolgt am Halsband oder Hundegeschirr.

Wenn Sie auf der Suche nach der richtigen Leine für Ihren Hund sind, können Ihnen die Tipps in unserem Magazinbeitrag "Welche Hundeleine passt zu meinem Hund?“ helfen.

Überblick: Wo gilt die Leinenpflicht in den einzelnen Bundesländern?

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen zur Leinenpflicht:

Bundesland

Gesetzliche Regelung

Leinenpflicht im Wald

Leinenpflicht in Jagdgebieten

Baden-Württemberg

Keine generelle Leinenpflicht in Baden-Württemberg.

Einzelne Gemeinden regeln die Leinenpflicht in Baden-Württemberg individuell.

Keine generelle Leinenpflicht im Wald.

Eine Leinenpflicht besteht im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen (vgl. LWaldG §83 Absatz 2 Nr. 8). 

Hunde müssen unverzüglich abrufbar sein.

In Jagdgebieten dürfen Sie Ihren Hund nicht außerhalb Ihrer Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lassen (vgl. JWMG §67 Absatz 2 Nr. 10).

Bayern

Keine generelle Leinenpflicht in Bayern.

Einzelne Gemeinden regeln die Leinenpflicht in Bayern individuell.

Keine generelle Leinenpflicht im Wald.

Hunde müssen unter Aufsicht und Einwirkung der Haltenden stehen.

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten (vgl. BayJG §56 Absatz 2 Nr. 9).

Berlin

In Berlin gilt eine generelle Leinenpflicht.

Eine Ausnahme der Leinenpflicht gilt in Hundeauslaufgebieten sowie kenntlich gemachten Bereichen öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen.

Zudem kann eine Sachkundebescheinigung von der Leinenpflicht befreien.

Im Wald gilt eine Leinenpflicht. Ausnahme sind kenntlich gemachte Hundeauslaufgebiete (vgl. LWaldG §23 Absatz 1 Nr. 2).

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten.

Brandenburg

In Brandenburg gilt eine Leinenpflicht in folgenden Situationen:

Bei öffentlichen Versammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in Park- oder Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln und Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern.

Im Wald gilt eine Leinenpflicht (vgl. LWaldG §15 Absatz 8).

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten.

Bremen

In Bremen gilt eine Leinenpflicht in folgenden Situationen:

Für läufige Hündinnen, bei öffentlichen Versammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Einkaufszentren.

Es gilt eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis zum 15. Juli (vgl. Feldordnungsgesetz §7).

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten.

Hamburg

In Hamburg gilt eine generelle Leinenpflicht.

Zudem ist die generelle Mitnahme von Hunden in Grün- und Erholungsanlagen sowie auf Märkten oder Volksfesten verboten.

Eine Gehorsamsprüfung kann von der Leinenpflicht befreien.

Im Wald gilt eine Leinenpflicht. Ausnahme sind kenntlich gemachte Hundeauslaufgebiete (vgl. LWaldG §11).

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten.

Hessen

In Hessen gilt eine Leinenpflicht in folgenden Situationen:

Bei öffentlichen Versammlungen, in Gaststätten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Parks, Garte- und Grünanlagen und Fußgängerzonen.

Keine generelle Leinenpflicht im Wald.

Hunde müssen unter Aufsicht und Einwirkung der Haltenden stehen.

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten (vgl. HJagdG §23 Absatz 8).

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine Leinenpflicht in folgenden Situationen:

Bei öffentlichen Versammlungen, in Verkaufsstätten, Zoos sowie an Orten, an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen beeinträchtigt ist.

Ausnahme sind kenntlich gemachte Hundeauslaufgebiete.

Im Wald gilt eine Leinenpflicht (vgl. LWaldG §29 Absatz 2).

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten.

Niedersachsen

Keine generelle Leinenpflicht in Niedersachsen.

Es gilt eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli (vgl. NWaldLG §33 Absatz 1 Nr. 1b).

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt eine Leinenpflicht in folgenden Situationen:

Bei öffentlichen Versammlungen, in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten, Park-, Garten- und Grünanlagen sowie auf Kinderspielplätzen.

Keine generelle Leinenpflicht im Wald, aber abseits der Waldwege (vgl. LFoG §2 Absatz 3).

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten.

Rheinland-Pfalz

Keine generelle Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz.

Einzelne Gemeinden regeln die Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz individuell.

Keine generelle Leinenpflicht im Wald.

Hunde müssen in Jagdgebieten beaufsichtigt werden (vgl. LJG §48 Absatz 2 Nr. 19).

Saarland

Im Saarland gilt eine Leinenpflicht in folgenden Situationen:

Bei öffentlichen Versammlungen, in Gaststättenbetrieben, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Es gilt eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. Juni.

Hunde müssen in der Brut- und Setzzeit vom 1, März bis zum 30. Juni in Jagdgebieten angeleint werden, es sei denn, der Bereich des Weges wird nicht verlassen (vgl. SJG §33 Absatz 2).

Sachsen

Keine generelle Leinenpflicht in Sachsen.

Einzelne Gemeinden regeln die Leinenpflicht in Sachsen individuell.

Keine generelle Leinenpflicht im Wald.

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten (vgl. Sächsisches Jagdgesetz §27 Artikel 2).

Sachsen-Anhalt

Keine generelle Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt.

Einzelne Gemeinden regeln die Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt individuell.

Es gilt eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juli (vgl. LWaldG §28 Absatz 2).

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten.

Schleswig-Holstein

In Schlewsig-Holstein gilt eine Leinenpflicht in folgenden Situationen:

Bei öffentlichen Versammlungen, in Fußgängerzonen, in Park-, Garten- und Grünanlagen mit der Ausnahme von Hundeauslaufgebieten, auf dem Grundstück von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Sportanlagen, auf Friedhöfen, Campingplätzen und Märkten.

Im Wald gilt eine Leinenpflicht (vgl. LWaldG §17 Absatz 2 Nr. 3).

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten.

Thüringen

Keine generelle Leinenpflicht in Thüringen.

Einzelne Gemeinden regeln die Leinenpflicht in Thüringen individuell.

Im Wald gilt eine Leinenpflicht (vgl. ThürWaldG §6 Absatz 2).

Vorsicht: Leinenpflicht in Jagdgebieten.

Wichtig: Neben diesen allgemeinen Regelungen können Städte und Gemeinden zusätzliche Vorschriften erlassen. Ebenso ist in bestimmten Fällen eine Befreiung von der Leinenpflicht möglich. Informieren Sie sich daher stets über die spezifischen Bestimmungen Ihrer Region.

Wann müssen Sie Ihren Hund anleinen?

Die Tabelle zeigt, dass es in Deutschland keine allgemeingültige Regelung für die Anleinpflicht gibt. Die Regelungen hängen von folgenden Kriterien ab:

Ortsabhängige Leinenpflicht

Orte, an denen oftmals eine Anleinpflicht besteht, sind öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel, Parks und Gärten, Fußgängerzonen und Einkaufszentren. Darüber hinaus gilt eine Leinenpflicht häufig bei Veranstaltungen mit großen Menschenmengen, auf Sport- und Campingplätzen sowie in Gaststätten. Bitte beachten Sie, dass für Kinderspielplätze, Spiel- und Liegewiesen sowie Wassertretanlagen in der Regel ein Leinenzwang besteht.

Im Wald unterschieden sich die Bestimmungen je nach geltendem Waldgesetz Ihres Bundeslandes.

In einigen Bundesländern haben Jägerinnen und Jäger das Recht, wildernde Hunde zu erschießen. In Jagdgebieten sollten Sie daher besonders auf die Leinenpflicht achten. Folgende Voraussetzungen müssten dafür jedoch erfüllt sein: Der Hund muss das Tier bereits sichtbar verfolgen, sich außerhalb des Einwirkungsbereichs der Hundehaltenden befinden und der Hund muss tatsächlich in der Lage sein, das Wildtier zu schädigen.

Saisonale Leinenpflicht

In der Brut- und Setzzeit besteht in einigen Bundesländern zum Schutz der Wildtiere Leinenzwang. Ziel ist es, die Zerstörung von Gelegen und das versehentliche Aufstöbern von Jungwild durch freilaufende Hunde zu verhindern. In der Regel gilt die Schonzeit vom 1. April bis zum 15. Juli, in einigen Bundesländern beginnt sie bereits Anfang März:

  • Bremen: 15. März – 15. Juli
  • Niedersachsen: 1. April – 15. Juli
  • Saarland: 1. März – 30. Juni
  • Sachsen-Anhalt: 1. März – 15. Juli

Leinenpflicht für „große Hunde“ und „Kampfhunde“

Auch für bestimmte Hunderassen kann ein Leinenzwang gelten. In einigen Bundesländern müssen große Hunde (Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 cm) oder sogenannte Kampfhunde immer an der Leine geführt werden. Welche Hunderassen als Kampfhunde oder gefährliche Hunde gelten, ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland verschieden. Genauere Informationen finden Sie in unserer Übersicht der aktuell gültigen Hundeverordnungen.

Bußgelder bei Verstoß gegen die Leinenpflicht

Je nach Bundesland können Verstöße gegen die Leinenpflicht teuer werden:

Bundesland

Bußgeld bei Verstoß gegen die Leinenpflicht

Baden-Württemberg

  • abhängig von Regelungen der Gemeinden
  • in Jagdgebieten bis zu 5.000 Euro

Bayern

  • abhängig von Regelungen der Gemeinden
  • in Jagdgebieten bis zu 5.000 Euro

Berlin

  • bis zu 50.000 Euro möglich
  • in der Regel zwischen 35-100 Euro

Brandenburg

  • bis zu 20.000 Euro möglich
  • in der Regel zwischen 30-250 Euro

Bremen

  • bis zu 5.000 Euro

Hamburg

  • bis zu 500 Euro bei Missachtung der Leinenpflicht
  • bis zu 600 Euro bei Missachtung der Leinenpflicht auf Spielplatz

Hessen

  • im Wald bis zu 7.500 Euro
  • in der Regel zwischen 50-140 Euro

Mecklenburg-Vorpommern

  • bis zu 7.500 Euro in Wäldern

Niedersachsen

  • bis zu 25.000 möglich
  • in der Regel zwischen 50-250 Euro

Nordrhein-Westfalen

  • bis zu 100.000 möglich
  • in der Regel fallen Strafen geringer aus

Rheinland-Pfalz

  • bis zu 20.000 Euro möglich
  • in der Regel zwischen 50-150 Euro

Saarland

  • bis zu 5.000 Euro in der Brut- und Setzzeit

Sachsen

  • bis zu 1.000 Euro möglich

Sachsen-Anhalt

  • in der Regel zwischen 50-200 Euro

Schleswig-Holstein

  • bis zu 10.000 Euro möglic
  • im Wald bis zu 5.000 Euro möglich

Thüringen

  • bis zu 2.500 Euro möglich
  • in der Regel zwischen 25-300 Euro

Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht kann schnell teuer werden. Außerdem kann Ihr Hund erhebliche Personen- und Sachschäden verursachen. Es lohnt sich daher, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, auch wenn sie in Ihrem Bundesland nicht vorgeschrieben ist.


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Fazit: Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Die Leinenpflicht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und variiert je nach Bundesland, Kommune und Umgebung. Verstöße können teure Bußgelder nach sich ziehen, besonders in Jagdgebieten oder während der Brut- und Setzzeit. Um sicher unterwegs zu sein, sollten Sie sich regelmäßig über die aktuellen Vorschriften in Ihrer Region informieren und Ihren Hund an eine gute Leinenführigkeit gewöhnen. So steht entspannten Spaziergängen nichts im Weg!

Mehr Informationen und Tipps zum Thema Leinenführigkeit finden Sie in unserer Hundetrainer-Sprechstunde. Stellen Sie kostenlos Ihre Fragen - erfahrene Hundetrainerinnen und Hundetrainer antworten und geben Tipps zur Hundeerziehung.

Nachfolgend sind Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leinenpflicht auf einen Blick zusammengestellt:

Nein, die Leinenpflicht wird von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden geregelt.

Für die Leinenpflicht im Wald gibt es keine einheitliche Regelung in Deutschland. Sie richtet sich nach den Bestimmungen der Bundesländer. Im Landeswaldgesetz des jeweiligen Bundeslandes ist der Leinenzwang geregelt.

Eine generelle Leinenpflicht gilt in den Bundesländern:

  • Berlin
  • Hamburg

Eine Leinenpflicht in bestimmten Situationen/an bestimmten Orten gilt in den Bundesländern:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

In einigen Bundesländern besteht während der Brut- und Setzzeit Leinenzwang. In den meisten Bundesländern gilt die Anleinpflicht vom 1. April bis zum 15. Juli. Die Länder und Kommunen können diese Regelungen anpassen – so beginnt die Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt und dem Saarland beispielsweise schon am 1. März.

In einigen Regionen dürfen Jagdschutzberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen einen Hund erschießen. Wenn der Hund wildert, darf die Jägerin oder der Jäger schießen, wobei grundsätzlich bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen: Der Hund ist unbeaufsichtigt, er gefährdet das Wild, indem er die Fährte des Wildes aufnimmt, und er ist in der Lage, das Wild zu verletzen.


Stand der genannten Informationen in diesem Artikel: März 2025.

Foto: © Titel: Rodimov Pavel – stock.adobe.com | Text: Maria Sbytova – stock.adobe.com; Justyna – stock.adobe.com