Listenhunde, auch „Kampfhunde“ oder „gefährliche Hunde“ genannt, sind bestimmte Hunderassen, die laut Gesetz als potenziell gefährlich eingestuft werden können. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Listenhund halten zu können? Erfahren Sie hier, welche Regelungen für Listenhunde gelten und welche Unterschiede es in den einzelnen Bundesländern gibt.


Inhaltsverzeichnis:


Was sind Listenhunde? Eine Begriffserklärung

Als „Listenhund“ werden Hunde bezeichnet, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit auf einer so genannten Rasseliste stehen. Diese Listen werden von den einzelnen Bundesländern erstellt und führen Rassen auf, die als potenziell gefährlich gelten. 

Der Einstufung als Listenhund liegt die Annahme zugrunde, dass bestimmte Rassen aufgrund ihrer körperlichen Merkmale oder ihrer ursprünglichen Verwendung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweisen. Häufig genannte Rassen sind der American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder Staffordshire Bullterrier.

Kritikerinnen und Kritiker argumentieren jedoch, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein von der Rasse abhängt, sondern vielmehr von der individuellen Erziehung und Sozialisierung des Hundes.

Gesetzliche Regelungen für Listenhunde: Von Leinenpflicht bis Wesenstest

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Auflagen für Listenhunde. Diese reichen von einer Pflicht zu Leine und Maulkorb, über besondere Erlaubnispflichten bis hin zu erhöhten Hundesteuern. Häufig ist auch ein Wesenstest erforderlich, um die Ungefährlichkeit des Tieres nachzuweisen. Wird der Test bestanden, kann der Hund teilweise von bestimmten Auflagen befreit werden. 

Wer sich einen Listenhund anschaffen möchte, muss sich auf besondere Anforderungen einstellen. Neben den gesetzlichen Bestimmungen spielen auch Faktoren wie eine konsequente Erziehung und Sozialisierung eine Rolle. 

Es empfiehlt sich, bereits im Welpenalter mit einer auf Listenhunde spezialisierten Hundeschule zusammenzuarbeiten.

Die Rolle der Haftpflichtversicherung für Listenhunde

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern Pflicht – und gilt dort für alle Listenhunde. Die Beiträge können deutlich höher sein wenn die Rasse als gefährlich eingestuft wird. Zudem wird oft eine erweiterte Deckungssumme verlangt. Eine umfassende Übersicht, in welchen Bundesländern und für welche Hunde eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, finden Sie in dieser Tabelle.

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern – Was gilt wo?

In Deutschland sind die Regelungen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Während einige Länder ganz auf Rasselisten verzichten, werden anderswo Hunde bei Verhaltensauffälligkeiten oder grundsätzlich aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft. 

In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland gelten bestimmte Hunderassen als gefährlich. Welche Hunde in diesen Bundesländern als Listenhunde gelten, ist unterschiedlich und in den jeweiligen Hundeverordnungen geregelt.

Eine erste Übersicht, welche Hunde in den verschiedenen Bundesländern als Listenhunde gelten, bietet Ihnen die folgende Tabelle: 

Weitere Informationen zu den Hundeverordnungen der Bundesländer sowie eine interaktive Deutschlandkarte, die einen ersten Überblick über die geltenden Regelungen zur Haftpflichtversicherung gibt, finden Sie hier.

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