Jede Halterin und jeder Halter sollten die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben, um einen Hund artgerecht zu halten und gut zu erziehen. Um das sicherzustellen, gibt es den Sachkundenachweis, der behördlich angeordnet werden kann. Doch wo und unter welchen Umständen ist der Sachkundenachweis für Hunde Pflicht?


Inhaltsverzeichnis:


Der Sachkundenachweis für Hunde: Pflicht zur Prüfung?

Der Führerschein und der Sachkundenachweis für Hunde ist ein Beleg für ausreichende Kenntnisse über Hundehaltung und -erziehung. Beim Sachkundenachweis für Hunde werden in einer theoretischen Prüfung ca. 35 Fragen rund um das Sozial- und Kommunikationsverhalten von Hunden, dem Benehmen bei Angst und Aggression, der Fortpflanzung und der Gesundheit sowie der Ernährung, Erziehung, Haltung und Pflege gestellt. Auch wird Wissen über rechtliche Grundlagen abgefragt. Häufig schließt daran ein praktischer Prüfungsteil an, bei dem das Verhalten des Hundes in Alltagssituationen beobachtet wird und wie sein Frauchen oder Herrchen mit ihm umgeht. Geprüft wird normalerweise durch die zuständige Landestierärztekammer von einem Tierarzt, dem Veterinäramt oder (seltener) zertifizierten Prüferinnen oder Prüfern bzw. Hundetrainerinnen oder Hundetrainern. Der Preis liegt in der Regel bei ungefähr 100 Euro, bei vorbereitenden Unterrichts- oder Trainingsstunden steigen die Kosten. Häufig geht mit dem Sachkundenachweis für Hunde auch ein Wesenstest einher.

Führerschein vs. Sachkundenachweis für Hunde

Wer eine Hundeführerscheinprüfung absolviert hat, der kann aber trotzdem nicht automatisch einen Sachkundenachweis vorlegen. Zwar kann der Hundeführerschein in vielen Fällen als Sachkundenachweis anerkannt werden, dennoch ist ersteres eine freiwillige Prüfung, während letzteres durch eine behördliche Anordnung durchgeführt wird und damit spezifischen Regelungen unterliegt. Ein Hundeführerschein kann damit keine Pflicht sein – ein Sachkundenachweis dagegen schon. Doch wo in Deutschland und unter welchen Umständen können Hundehaltende dazu aufgefordert werden, sich der Prüfung zu stellen?

Wann ist der Sachkundenachweis für Hunde Pflicht?

Meist ist der Sachkundenachweis für Hunde Pflicht, wenn es sich um sogenannte Listenhunde handelt. Hunderassen, die als gefährlich gelten, unterliegen generell in den meisten Bundesländern besonderen Bestimmungen, beispielsweise auch bei der Hundesteuer. Welche Hunderassen nun „gefährlicher“ als ihre Artgenossen sind, ist wiederum abhängig vom jeweiligen Bundesland. Daneben kann es sein, dass ein Sachkundenachweis im Einzelfall behördlich angeordnet wird, wenn sich der individuelle Hund als bissig bzw. gefährlich erwiesen hat.

Wo ist der Sachkundenachweis für Hunde Pflicht?

Bundesweit gibt es keine einheitlichen Regelung, wenn es darum geht, welche Hunderassen als gefährlich gelten und wann der Sachkundenachweis für Hunde Pflicht ist. In dieser Tabelle haben wir Ihnen die Regelungen der einzelnen Bundesländer aufgeführt. Stand: August 2021. Bitte beachten Sie, dass sich die Bestimmungen stetig ändern können und informieren Sie sich vor der Hundeanschaffung noch einmal bei den jeweiligen Behörden.

Die Begriffe „Listenhund“, „Kampfhund“ und „gefährlicher Hund“ beziehen sich auf Hunderassen, bei denen vor dem Gesetz allgemein eine erhöhte Gefährlichkeit vermutet wird. Ob und welche Hunderassen als „gefährlich“ bezeichnet werden, ist Ländersache.

Bundesland

Wann ist der Sachkundenachweis für Hunde Pflicht?

Betrifft die Rassen (und deren Kreuzungen):

Baden-Württemberg

Für die Haltung „gefährlicher“ Hunde.

Künftig: Für alle Hundehaltenden Pflicht (festgehalten im Rot-Grünen Koalitionsvertrag).

-          American Staffordshire Terrier

-          Bullterrier

-          Pit Bull Terrier

-          Bullmastiff

-          Staffordshire Bullterrier

-          Dogo Argentino

-          Bordeauxdogge

-          Fila Brasileiro

-          Mastin Español

-          Mastino Napoletano

-          Mastiff

-          Tosa Inu

Künftig: Alle Rassen.

Bayern

Keine allgemeine Pflicht zum Sachkundenachweis.

 

Berlin

Sachkundenachweis für Hunde Pflicht, die ohne Leine laufen dürfen.

Alle Hunde, die ohne Leine geführt werden.

Brandenburg

Für die Haltung „gefährlicher“ Hunde.

-          American Pitbull Terrier

-          American Staffordshire Terrier

-          Bullterrier

-          Staffordshire Bullterrier

-          Tosa Inu

-          Leavitt Bulldog

-          Alano

-          Bullmastiff

-          Cane Corso

-          Dobermann

-          Dogo Argentino

-          Bordeauxdogge

-          Fila Brasileiro

-          Mastiff

-          Mastin Español

-          Mastino Napoletano

-          Perro de Presa Canario

-          Perro de Presa

-          Mallorquin

-          Rottweiler

Bremen

Keine allgemeine Pflicht zum Sachkundenachweis.

 

Hamburg

Für die Haltung „gefährlicher“ Hunde.

Sachkundenachweis für Hunde Pflicht, die ohne Leine laufen dürfen.

-          Pitbull Terrier

-          American Staffordshire Terrier

-          Staffordshire Bullterrier

-          Bullterrier

-          Bullmastiff

-          Dogo Argentino

-          Dogue de Bordeaux

-          Fila Brasileiro

-          Kangal

-          Kaukasischer Owtscharka

-          Mastiff

-          Mastin Espanol

-          Mastino Napoletano

-          Rottweiler

und alle Hunde, die ohne Leine geführt werden.

Hessen

Für die Haltung „gefährlicher“ Hunde.

-          Pitbull-Terrier

-          American Pitbull Terrier

-          American Staffordshire-Terrier

-          Staffordshire Terrier

-          Staffordshire-Bullterrier

-          Bullterrier

-          American Bulldog

-          Dogo Argentino

-          Kangal

-          Kaukasischer Owtscharka

-          Rottweiler

Mecklenburg-Vorpommern

Für die Haltung „gefährlicher“ Hunde.

-          American Pit Bull Terrier

-          American Staffordshire Terrier

-          Staffordshire Bullterrier

-          Bullterrier

Niedersachsen

Für alle Hundehaltenden Pflicht

Alle Rassen.

Nordrhein-Westfalen

Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen und „großen Hunden“.

-          Alano

-          American Bulldog

-          Bullmastiff

-          Mastiff

-          Mastino Español

-          Mastino Napoletano

-          Fila Brasileiro

-          Dogo Argentino

-          Old English Bulldogge

-          Rottweiler

-          Tosa Inu

und Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindesten 20 kg.

Rheinland-Pfalz

Für die Haltung „gefährlicher“ Hunde.

-          American Staffordshire Terrier

-          Staffordshire Bullterrier

-          Hunde des Typs Pit Bull Terrier

Saarland

Für die Haltung „gefährlicher“ Hunde.

-          American Staffordshire Terrier

-          Staffordshire Bullterrier

-          American Pitbull Terrier

Sachsen

Für die Haltung „gefährlicher“ Hunde.

-          American Staffordshire Terrier

-          Bullterrier

-          Pitbull Terrier

Sachsen-Anhalt

Für die Haltung „gefährlicher“ Hunde.

-          Pitbull-Terrier

-          American Staffordshire-Terrier

-          Staffordshire-Bullterrier

-          Bullterrier

Schleswig-Holstein

Keine allgemeine Pflicht zum Sachkundenachweis.

 

Thüringen

Keine allgemeine Pflicht zum Sachkundenachweis.

 

Daneben kann es natürlich immer sein, dass Hund und Halterin oder Halter einen Sachkundenachweis ablegen müssen, nachdem das Tier durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist und damit im Einzelfall als gefährlich eingestuft wird.

Vorteile für Haltende mit freiwilligem Hundeführerschein

Ob für Sie der Sachkundenachweis für Hunde Pflicht ist oder nicht – informieren Sie sich unbedingt nicht nur über die Regelungen Ihres Bundeslandes, sondern auch Ihrer Gemeinde. Eine freiwillige Prüfung kann nämlich unerwartete Vorteile bringen: Die Hundesteuer ist beispielsweise Sache der Gemeinde und vielerorts winken Steuererleichterungen, wenn Sie einen Hundeführerschein haben.

Foto: © DoraZett/fotolia.com