Für das Bundesland Niedersachsen gilt ein „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“, welches zuletzt im Jahr 2022 geändert wurde.
Hundeverordnung
In Deutschland variieren die Regelungen für Hundehaltende je nach Bundesland stark. Besonders für bestimmte Hunderassen gelten spezielle Auflagen und Versicherungspflichten, die auf dieser Seite zusammengefasst sind.
In dieser Übersicht haben wir die aktuell geltenden Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer für Sie zusammengefasst. Diese Verordnungen, oft als „Kampfhundeverordnungen“ bezeichnet, umfassen wichtige Pflichten und Auflagen für Hundehaltende. In einigen Ländern besteht eine Versicherungspflicht, während in anderen spezifische Halte- und Führungsauflagen gelten.
Um Ihnen den Überblick zu erleichtern finden Sie in dieser PDF-Datei alle geltenden Versicherungspflichten im Detail. Zudem bietet unsere interaktive Deutschlandkarte einen schnellen und einfachen Überblick über die Regelungen in Ihrem Bundesland.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Hundes direkt bei den zuständigen Behörden über die jeweiligen Bestimmungen in Ihrem Bundesland.
Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt das „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“, welches zuletzt im Jahr 2016 geändert wurde.
Für das Bundesland Rheinland-Pfalz gilt das „Landesgesetz über gefährliche Hunde“, welches im Jahr 2004 ausgefertigt wurde.
Für das Bundesland Saarland gilt die „Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland“ aus dem Jahr 2022.
Für das Bundesland Sachsen gilt das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“, welches zuletzt im Jahr 2019 geändert wurde.
Für das Bundesland Sachsen-Anhalt gilt das „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“, welches zuletzt im Jahr 2015 geändert wurde.
Für das Bundesland Schleswig-Holstein gilt das „Gesetz über das Halten von Hunden“, welches zuletzt im Jahr 2015 geändert wurde.
Für das Bundesland Thüringen gilt das „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“, welches zuletzt im Jahr 2018 geändert wurde.