Für das Bundesland Niedersachsen gilt ein „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“, welches zuletzt im Jahr 2022 geändert wurde.
Hundeverordnung
In Deutschland werden, je nach Bundesland, einige Hunderassen als besonders gefährlich eingestuft. Für diese Hunde gelten bestimmte Auflagen, zum Beispiel eine Melde- und Versicherungspflicht, die in einer meist so genannten "Hundeverordnung" festgehalten ist. Im Volksmund geläufig ist für diese Gesetze weiterhin auch der Ausdruck "Kampfhundeverordnung".
In einigen Bundesländern gilt die Versicherungspflicht grundsätzlich für alle Hunde. Wir haben Ihnen in einem übersichtlichen PDF die Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer zusammengefasst. Zudem finden Sie hier eine Deutschlandkarte für einen groben Überblick der Regelungen zur Hundehaftpflicht in den einzelnen Bundesländern. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Hundes direkt bei den zuständigen Behörden über die jeweiligen Bestimmungen in Ihrem Bundesland.
Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt das „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“, welches zuletzt im Jahr 2016 geändert wurde.
Für das Bundesland Rheinland-Pfalz gilt das „Landesgesetz über gefährliche Hunde“, welches im Jahr 2004 ausgefertigt wurde.
Für das Bundesland Saarland gilt die „Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland“ aus dem Jahr 2022.
Für das Bundesland Sachsen gilt das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“, welches zuletzt im Jahr 2019 geändert wurde.
Für das Bundesland Sachsen-Anhalt gilt das „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“, welches zuletzt im Jahr 2015 geändert wurde.
Für das Bundesland Schleswig-Holstein gilt das „Gesetz über das Halten von Hunden“, welches zuletzt im Jahr 2015 geändert wurde.
Für das Bundesland Thüringen gilt das „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“, welches zuletzt im Jahr 2018 geändert wurde.