Hundeverordnung

In Deutschland variieren die Regelungen für Hundehaltende je nach Bundesland stark. Besonders für bestimmte Hunderassen gelten spezielle Auflagen und Versicherungspflichten, die auf dieser Seite zusammengefasst sind.


In dieser Übersicht haben wir die aktuell geltenden Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer für Sie zusammengefasst. Diese Verordnungen, oft als „Kampfhundeverordnungen“ bezeichnet, umfassen wichtige Pflichten und Auflagen für Hundehaltende. In einigen Ländern besteht eine Versicherungspflicht, während in anderen spezifische Halte- und Führungsauflagen gelten.

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern finden Sie in dieser PDF-Datei alle geltenden Versicherungspflichten im Detail. Zudem bietet unsere interaktive Deutschlandkarte einen schnellen und einfachen Überblick über die Regelungen in Ihrem Bundesland. 

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Hundes direkt bei den zuständigen Behörden über die jeweiligen Bestimmungen in Ihrem Bundesland.

Für das Bundesland Baden-Württemberg gilt die „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde“, welche zuletzt im Jahr 2021 geändert wurde.

Für das Bundesland Bayern gilt § 37 „Halten gefährlicher Tiere“ des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, welches zuletzt im Jahr 2023 geändert wurde. Zusätzlich gilt die „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“, welche zuletzt im Jahr 2002 geändert wurde.

Für das Bundesland Berlin gilt das „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin“, welches zuletzt im Jahr 2023 geändert wurde.

Für das Bundesland Brandenburg gilt die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“, welche zuletzt im Jahr 2024 geändert wurde.

Für das Bundesland Bremen gilt das „Gesetz über das Halten von Hunden“, welches zuletzt im Jahr 2022 geändert wurde.

Für das Bundesland Hamburg gilt das „Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden“, welches zuletzt im Jahr 2012 geändert wurde.

Für das Bundesland Hessen gilt die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“, welche zuletzt im Jahr 2022 geändert wurde.